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Ist die Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nrn. 2130, 4030, 4040, 8100 in gleicher Sitzung möglich?

  • 16. Juni 2023
  • Lesezeit: 2min
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Eine gleichzeitige Berechnung der Leistungen nach den GOZ-Nrn. 4030, 4040, 8100 für dasselbe Behandlungsgebiet ist nicht möglich.




Handelt es sich jedoch um getrennte Behandlungsgebiete/unterschiedliche Zähne sind die GOZ-Nrn. 4030, 4040, 8100 nebeneinander berechnungsfähig, dies ist z. B. dann der Fall, wenn unterschiedliche Maßnahmen an unterschiedlichen Zahnregionen erfolgen, sofern die Leistungsinhalte erfüllt werden und es sich um selbstständige Maßnahmen handelt. Eine genaue Dokumentation der erbrachten Leistungen hat zu erfolgen.

Die Nebeneinanderberechnung der GOZ-Nr. 2130 neben den GOZ-Nrn. 4030/4040/8100 ist in gleicher Sitzung nur dann möglich, wenn die Füllungskontrolle, -politur und das Entfernen scharfer Kanten oder das artikuläre Einschleifen nicht an derselben Restauration wie die Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2130 erfolgt, auch hier ist auf eine genaue Dokumentation zu achten. .

Beispiel – folgende Leistungen erfolgen in einer Sitzung:

(0)Zahn/RegionLeistungberechnungsfähige
GOZ-Gebühr
Zahn 13scharfe Kante wird entferntGOZ-Nr. 4030
Zahn 14Beseitigung artikuläre
Einschleifmaßnahmen
GOZ-Nr. 4040
Zahn 15bereits vorhandene Füllung wird poliertGOZ-Nr. 2190


Unterschiede der GOZ-Nr. 2130, 4030, 4040, 8100

Die Leistungsinhalte und die Abrechnungsfrequenz der GOZ-Nrn. 2130, 4030, 4040 und 8100 unterscheiden sich wie folgt:

(0)GOZ-GebührLeistungsinhaltAbrechnungsfrequenz
GOZ-Nr. 2130Kontrolle/Polittur/Finieren einer bereits vorhandenen Restaurationeinmal je Restauration berechnungsfähig
GOZ-Nr. 4030Entfernen scharfer Zahnkanten oder störender Prothesenränderje Kieferhälfte oder Frontzahnbereich (1 x für Einschleifmaßnahmen am natürlichen Gebiss und 1 x für Einschleifmaßnahmen an festsitzenden ode abnehmbaren Geräten)
GOZ-Nr. 4040Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion/Artikulation natürlichen Gebiss oder bereits vorhandenen Zahnersatzeinmal je Sitzung
GOZ-Nr. 8100systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden oder herausnehmbaren Zahnersatzje Zahnpaar




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