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Individualprophylaxe Leistungsüberblick BEMA/GOZ

  • 29. Mai 2024
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Mit dem Leistungsüberblick BEMA/GOZ zur Individualprophylaxe auf dem neuesten Stand bleiben.




Leistungsüberblick BEMA

(0)AlterBEMAAbrechnungbestimmungen
6.-9.
Lebensmonat
FU 1a
Früherkennungsuntersuchung
1 x im Zeitraum
10.-20.
Lebensmonat
FU 1b
Früherkennungsuntersuchung
1 x im Zeitraum
21.-33.
Lebensmonat
FU 1c
Früherkennungsuntersuchung
1 x im Zeitraum
34.-72.
Lebensmonat
FU 2
Früherkennungsuntersuchung
3 x im Zeitraum; 12 Monate
Mindestabstand zwischen den Untersuchungen
6.-72.
Lebensmonat
FU Pr
Anleitung der Betreuungsperson
zur Mundhygiene beim Kind
neben der FU 1
6.-33.
Lebensmonat
FLA
Fluoridlackanwendung
2 x je Kalenderhalbjahr
34.-72.
Lebensmonat
FLA
Fluoridlackanwendung
Nur bei erhöhtem Kariesrisiko
gem. dmft-Index, 2 x je Kalenderhalbjahr
6–17 Jahre01
Untersuchung
1 x je Kalenderhalbjahr, 6 Monate
Mindestabstand zwischen den Untersuchungen
bzw. 4 Monate über den Halbjahreswechsel
6–17 JahreIP1
Mundhygienestatus
1 x je Kalenderhalbjahr
6–17 JahreIP2
Mundhygieneaufklärung
1 x je Kalenderhalbjahr;
Mindestabstand 4 Monate
6–17 JahreIP4
Fluoridierung
1 x je Kalenderhalbjahr, bei
erhöhtem Kariesrisiko, gem. dmft-Index
2 x je Kalenderhalbjahr
6–17 JahreIP5
Versiegelung der 6er und 7er
ggf. bei vorzeitigem Durchbruch
der 6er auch früher


Leistungsüberblick GOZ

(0)GOZ/GOÄAbrechnungsbestimmungen
Ä1
Beratung
je Behandlungsfall
Ä3
Beratung
für eine Beratung mit der Dauer
von mindestens 10 Minuten
Ä6
Vollständige Untersuchung des
stomatognathen Systems
je notwendige Untersuchungs-
sitzung eines Organsystems
K1
Zuschlag zu Untersuchungen
zu Ä5 und Ä6
nur für Kinder bis zum
vollendeten 4. Lebensjahr
0010
Eingehende Untersuchung
nicht neben Ä5 und Ä6
Ä4
Erhebung einer Fremdanamnese
je Behandlungsfall (30 Tage)
1000
Mundhygienestatus
1 x im Jahr mindestens 25
Minuen
1010
Kontrolle des Übungserfolges
max. 3 x im Jahr
1020
Fluoridierung
nicht neben GOZ-Nr. 1040
2000
Versiegelung der Zähne
nicht neben den GOZ-Nrn. 2030,
dazu 4050, 4055 oder 1040
6190
Beratendes und belehrendes Gespräch
je Sitzung, nicht neben GOZ-Nr. 0010




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