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GOZ-Nr. 9090 oder 9100?

  • 1. Oktober 2026
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Warum diese beiden Leistungen häufig verwechselt werden.




Wer implantologisch tätig ist, kennt die Problematik: Kaum zwei Gebührennummern führen in der Praxis häufiger zu Unsicherheiten als die GOZ-Nrn. 9090 und 9100. Beide beschäftigen sich mit Knochen, beide kommen im Rahmen augmentativer Maßnahmen zum Einsatz und beide werden regelmäßig miteinander verwechselt.

Dabei beschreiben die beiden Gebührennummern völlig unterschiedliche Leistungsinhalte. Wer den Unterschied versteht, kann nicht nur korrekt abrechnen, sondern auch zahlreiche Beanstandungen durch Erstattungsstellen vermeiden.

GOZ-Nr. 9090 – Die Transplantation von Eigenknochen

Die GOZ-Nr. 9090 beschreibt die Gewinnung, Aufbereitung und Implantation von autologem Knochen.

Der Schwerpunkt der Leistung liegt somit nicht auf einer Augmentation des Alveolarfortsatzes, sondern auf der Transplantation körpereigenen Knochens. Zum Leistungsinhalt gehören insbesondere:

  • Gewinnung des Eigenknochens, beispielsweise mittels Knochenkollektor oder Knochenschaber
  • Aufbereitung des gewonnenen Knochens
  • Implantation des Eigenknochens in das Zielgebiet

Wesentlich ist dabei, dass ausschließlich autologer Knochen erfasst wird. Die Verwendung von Knochenersatzmaterial erfüllt den Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 9090 ausdrücklich nicht. Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise:

  • Auffüllen periimplantärer Knochendefekte
  • Wiederverwendung des bei der Implantatbettaufbereitung gewonnenen Knochens
  • Weichteilunterfütterungen mit Eigenknochen

Die Leistung ist grundsätzlich für die Region eines Zahnes beziehungsweise den Bereich einer Zahnbreite berechnungsfähig.

GOZ-Nr. 9100 – Die Komplexleistung für den Aufbau des Alveolarfortsatzes Die GOZ-Nr. 9100 verfolgt dagegen einen völlig anderen Ansatz.

Sie beschreibt nicht lediglich das Einbringen von Knochen, sondern den kompletten augmentativen Aufbau des Alveolarfortsatzes zur horizontalen und/oder vertikalen Knochenaugmentation.

Es handelt sich um eine Komplexleistung, die zahlreiche Einzelschritte bereits umfasst. Hierzu gehören unter anderem:

  • Lagerbildung
  • Glättung des Alveolarfortsatzes
  • gegebenenfalls Entnahme von Knochen innerhalb des Aufbaugebietes
  • Einbringen des Augmentationsmaterials
  • Verwendung von Eigenknochen, Knochenersatzmaterial oder einer Kombination beider Materialien
  • gegebenenfalls Einbringen und Fixieren von Membranen
  • vollständige Schleimhautabdeckung
  • primärer Wundverschluss

Entscheidend ist also nicht das verwendete Material, sondern das therapeutische Ziel: der Aufbau des Alveolarfortsatzes.

Dabei spielt es keine Rolle, ob ausschließlich Eigenknochen, ausschließlich Knochenersatzmaterial oder eine Kombination beider Materialien verwendet wird. Auch Knochen aus einer Knochenbank kann Bestandteil der Augmentation sein.





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