GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – Nachtrag
- 9. Oktober 2026
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Ab dem 1. Januar 2027 werden die befundbezogenen Festzuschüsse für Zahnersatz um 10% abgesenkt. Härtefälle sind davon ausgenommen.
Auswirkungen bei Zahnersatz:
Zahnersatz
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|---|---|---|---|
| Zahnersatz | Stichtag | Zahnersatz | Zahnersatz |
| Heil- und Kostenpläne müssen genehmigt werden, um den "alten" Festzuschuss zu erhalten (6 Monate gültig). | 01.01.2027 | Der Zahnersatz muss vor Ablauf dieser 6 Monate vollendet und fest eingegliedert worden sein. Es reicht nicht aus, wenn innerhalb der Frist lediglich mit der Behandlung begonnen wurde. | Patienten erhalten ab sofort den verringerten Festzuschuss für neu genehmigte Heil- und Kostenpläne. |
Die mögliche Folge in der Zahntechnik:
Es könnte in Q3 und Q4 zu erheblich mehr Anfragen zu Kostenvoranschlägen kommen, um diese noch vor dem 01.01.2027 genehmigen zu lassen.
Dies betrifft sowohl die Regelversorgungen als auch alle gleichartigen Versorgungen.
Tipp:
Nutzen Sie als Dentallabor die verbleibende Zeit im zweiten Halbjahr gezielt, um gemeinsam mit den Zahnarztpraxen die Patientinnen und Patienten aktiv über die bevorstehende Absenkung der Festzuschüsse zu informieren.
Weisen Sie insbesondere Personen mit geplanten oder aufgeschobenen Versorgungen darauf hin, dass eine Behandlungsplanung noch vor dem Jahreswechsel finanzielle Vorteile bietet. Da genehmigte Heil- und Kostenpläne ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig sind, lassen sich auch Behandlungen, die erst Anfang 2027 abgeschlossen werden, unter den höheren Zuschüssen von 2026 realisieren.
Stimmen Sie Ihre Labor- und Praxiskapazitäten frühzeitig auf den erwarteten Nachfrageanstieg in Q3 und Q4 ab, um Engpässe zu vermeiden.
So sichern Sie den Patienten den maximalen Festzuschuss und sorgen gleichzeitig für eine verlässliche Auslastung im Labor.
Auswirkungen bei Reparaturen:
Reparaturen
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| Reparaturen | Stichtag | Reparaturen | Reparaturen |
| Heil- und Kostenpläne müssen genehmigt werden um den "alten" Festzuschuss zu erhalten (6 Monate gültig). | 01.01.2027 | Der Reparatur muss vor Ablauf dieser 6 Monate vollendet worden sein. Es reicht nicht aus, wenn innerhalb der Frist lediglich mit der Behandlung begonnen wurde. | Patienten erhalten ab sofort den verringerten Festzuschuss für neu genehmigte Heil- und Kostenpläne. |
Achtung:
Bei dringenden Wiederherstellungen oder einfachen Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz darf die Praxis in sehr vielen Fällen direkt mit der Behandlung beginnen und den HKP im Nachgang einreichen. Dennoch gelten für die Abrechnung und Abwicklung die regulären Vorgaben der Krankenkassen.
In der überwiegenden Anzahl der Reparaturen schreiben Zahnarztpraxen erst nach der Rechnungsstellung durch das Dentallabor den Heil- und Kostenplan zur nachträglichen Genehmigung.
Die mögliche Folge in der Zahntechnik:
Es könnte in Q3 und Q4 zu erheblich mehr Aufträgen bei Reparaturen / Instandsetzungen kommen, um den Patienten noch die „alten“ Festzuschüsse zu sichern. Wichtig: Insbesondere bei Reparaturrechnungen ist darauf zu achten, dass die Rechnungen keine Abrechnungsfehler enthalten. Sollte durch eine fehlerhafte Abrechnung der Genehmigungszeitraum über den 01.01.2027 hinaus gehen, verliert der Patient den „alten“ Festzuschuss und sein Eigenanteil steigt entsprechen an.
Tipp:
Dentallabore und Zahnarztpraxen sollten über die möglichen Folgen bezüglich der zu erwartenden Instandsetzungen miteinander sprechen.
Ein großer Anteil der Instandsetzungen ist planbar!
Versuchen Sie eine „Reparaturwelle“ im Dezember 2026 zu entschärfen und besprechen Sie gemeinsam, ob aufwändige Reparaturen nicht vorgezogen werden können oder ob der Heil- und Kostenplan schon vor der geplanten Instandsetzungsmaßnahme genehmigt werden kann.
Sensibilisieren Sie als Dentallabor die Praxen in diesem Zuge auch für eine absolut fehlerfreie und vollständige Rechnungsstellung, um zeitraubende Korrekturschleifen im Jahreswechsel zu vermeiden. Denn Verzögerungen bei der Abrechnung bergen das Risiko, dass sich die Behandlungsabwicklung unglücklich über die Jahresgrenze hinauszieht und der Anspruch auf die alten Festzuschüsse erlischt.
Vereinbaren Sie idealerweise feste (Zeit-)Kontingente oder priorisierte Laborzeiten für komplexe Wiederherstellungen in den Herbst- und Wintermonaten. So sichern Sie Ihren Kunden wie auch den Patienten eine termingerechte Abwicklung und schützen Ihr Labor vor unsteuerbaren Auslastungsspitzen am Jahresende.
Dies betrifft sowohl die Zahntechniker als die Verwaltung.







