Gegenüberstellung von Abrechnungen
- 7. März 2023
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Daraus resultiert häufig eine Abrechnung aus der Gewohnheit heraus.
Dies betrifft nicht nur die Abrechnung innerhalb der BEB, sondern auch im Rahmen des BEL II. Hier ergeben sich durch die Leistungsbeschreibungen oftmals interessante Abrechnungsmöglichkeiten.
Folgendes Abrechnungsbeispiel beschreibt die Abrechnung von zwei Vollgusskronen auf Basis des BEL II 2014 in zwei unterschiedlichen Abrechnungsvarianten.
Beispiel:
- Patient GKV
- Abformung: konventionell
- 36, 46, 47 Vollgusskronen
- Material: Nichtedelmetall
- Regelversorgung
Abrechnung über BEL II 2014 (einfache Abrechnung)
(0)BEL II | Berechenbare Leistung | Menge |
---|---|---|
001 0 | Modell | 1 |
005 1 | Sägemodell | 1 |
012 0 | Mittelwertartikulator | 1 |
102 1 | Vollkrone/Metall | 3 |
933 0 | Versandkosten | 2 |
970 0 | Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung | 3 |
Diese Abrechnung beschreibt eine Abrechnungsmöglichkeit mit den „Mindestleistungen“ aus dem BEL II.
Beispiel:
- Patient GKV
- Abformung: konventionell
- 36, 46, 47 Vollgusskronen
- Material: Nichtedelmetall
- Regelversorgung
Abrechnung über BEL II 2014 (ausführliche Abrechnung)
(0)BEL II | Berechenbare Leistungen | Menge | Anmerkung |
---|---|---|---|
001 0 | Modell | 1 | |
001 0 | Modell | 1 | Kontrollmodell 36 |
001 0 | Modell | 1 | Kontrollmodell 46, 47 |
002 3 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Modellherstellung mit Kunststoffplatte oder Kunststoffschale |
002 3 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Zahnfleischmaske 36 |
002 3 | Verwendung von Kunststoff | 1 | Zahnfleischmaske 46, 47 |
005 1 | Sägemodell | 1 | |
012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | |
102 1 | Vollkrone/Metall | 3 | |
933 0 | Versandkosten | 2 | |
970 0 | Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung | 3 |
Auch wenn die mehrfache Abrechnung der Kontrollmodelle ungewöhnlich erscheint, ist dies bei der L-Nr. 001 0 „Modell“ laut den Erläuterungen zur Abrechnung: „Die Abrechnung eines Modells ist nach der L-Nr. 001 8 für alle notwendigen und erbrachten Modelle möglich. Es besteht kein zwingender technischer Zusammenhang zwischen der Zahl der Abformungen und der Zahl der Modelle“, zulässig.
Ähnlich verhält es sich mit der (möglichen) mehrfachen Abrechnung der L-Nr. 002 3 „Verwendung von Kunststoff“.
Hier ist in der Erläuterung zum Leistungsinhalt folgendes aufgeführt: „Zur besonderen Darstellung der Zahnfleischpartien abrechenbar je Modell, je Front- und/oder Seitenzahngebiet“.
Die Leistungsbeschreibungen innerhalb des BEL II zeigen zum Teil interessante (ungewohnte, aber erbrachte) Abrechnungsmöglichkeiten.
Beachten Sie immer den Einzelfall und rechnen Sie nicht pauschal ab.
Weiter geht es im nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander