Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© freepik.com/ArtPhoto_studio

Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern vom 6. bis 72. Lebensmonat (GKV)

  • 28. Januar 2025
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Erkrankungen der Zähne und des Zahnfleisches sollen bei Kindern vorgebeugt bzw. frühzeitig erkannt und behandelt werden. Hierzu übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Prophylaxemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen.




Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×

Registrieren Sie sich jetzt kostenlos, um 30 Tage lang kostenlosen Zugriff auf über 300 Blogbeiträge zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie kostenlosen Zugriff auf alle Abrechnungsinhalte, wie kommentierte Leistungsnummern, Fallbeispiele, Abrechnungstools und unseren KI-Abrechnungsassistenten für Abrechnungsfragen sowie vieles mehr.

Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

In diesem Artikel möchte ich insbesondere auf die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern bis sechs Jahren eingehen.

Insgesamt haben Kinder dieser Altersgruppe einen Anspruch auf sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen.

Zum Leistungsinhalt dieser gehören:

  • die Untersuchung der Mundhöhle
  • die Einschätzung und Dokumentation des Kariesrisikos
  • die Aufklärung zu Ernährungsrisiken durch zuckerhaltige Speisen und Getränke
  • die Anweisung zur richtigen häuslichen Mundhygiene
  • die Empfehlung zur Anwendung fluoridhaltiger Zahnpasta

Zusätzlich ist unabhängig vom Kariesrisiko zweimal pro Kalenderjahr das Auftragen von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung abrechenbar (BEMA-Nr. FLA). Bei dieser Leistung ist zu beachten, dass sie auch unabhängig von den Früherkennungsuntersuchungen (z. B. neben der BEMA-Nr. 01) abgerechnet werden kann.

Abrechenbar sind die Früherkennungsuntersuchungen wie folgt:
0.–5. Lebensmonat:
Keine Früherkennungsuntersuchung vorgesehen, Abrechnung erfolgt über BEMA-Nr. 01
6.–9. Lebensmonat:
FU 1a
10.–20. Lebensmonat:
FU 1b
21.–33. Lebensmonat:
FU 1c
Neben den Leistungen nach FU 1a–FU 1c ist die Leistung FU Pr abrechenbar:
Praktische Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind.
Die Abrechnung der Leistung nach Nr. FU Pr setzt die Einzelunterweisung voraus.
34.–72. Lebensmonat:
FU 2

Die BEMA-Nr. FU 2 kann im Zeitraum vom 34. bis zum 72. Lebensmonat dreimal abgerechnet werden.

Der Abstand zwischen den einzelnen Früherkennungsuntersuchungen nach FU 2 beträgt mindestens zwölf Monate. Kommt das Kind während des Zeitraumes halbjährlich zur Untersuchung, so ist für den anderen Termin die BEMA-Nr. 01 abrechenbar. Der Mindestabstand beträgt vier Monate und es muss sich um das folgende Kalenderhalbjahr handeln. Eine Nebeneinanderberechnung der FU 2 und der 01 im selben Kalenderhalbjahr ist nicht zulässig.

Neben den Früherkennungsuntersuchungen ist die BEMA-Nr. Ä1 nicht abrechenbar. Sie kann jedoch in begründeten Ausnahmefällen in derselben Sitzung berechnet werden, wenn sie anderen Zwecken dient.

Alle Früherkennungsuntersuchungen setzen zwingend eine Einzelunterweisung voraus.

Geregelt sind die Details in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (des Gemeinsamen Bundesausschusses).

In der Kinder-Richtlinie ist zusätzlich geregelt, dass Kinder bei der U5, U6 und U7 zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut an einen Zahnarzt verwiesen werden können.





Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!