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Fakten zur PAR-Versorgungsstrecke

  • 26. Januar 2024
  • Lesezeit: 2min
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Sie erhalten Antworten auf Ihre Fragen zur UPT-Verlängerung




Muss eine Verlängerung von UPT-Maßnahmen beantragt werden?

Ja, die UPT-Verlängerung ist mit dem Vordruck 5d bei der entsprechenden Krankenkasse zu beantragen. Es besteht Genehmigungspflicht.

Unter welchen Voraussetzungen kann die UPT-Verlängerung beantragt werden?

Die Verlängerung der UPT-Maßnahmen dient nicht dazu versäumte Termin wieder aufzuholen. Die Notwendigkeit der Verlängerung muss zwingend zahnmedizinisch indiziert sein. Die Verlängerung beträgt in der Regel einen Zeitraum von 6 Monaten.
Bei Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit ist zuerst die Möglichkeit der Verlängerung auszuschöpfen, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.

Wann wird der UPT-Verlängerungsantrag gestellt?

Der Antrag auf verlängerte UPT-Leistungen sollte im zeitlichen Zusammenhang mit der letzten UPT gestellt werden.
Bis zum Ende des zweijährigen UPT-Zeitraumes kann der Verlängerungsantrag gestellt werden.

Welche UPT-Leistungen sind in der Verlängerung berechenbar?

Es können alle zur Verfügung stehenden UPT-Leitungen der PAR-Versorgungsstrecke im Verlängerungszeitraum abgerechnet werden, nach entsprechender Leistungserbringung.

In welchen Abständen sind die UPT´s zu erbringen?

Auch während des Verlängerungszeitraumes bestehen die Abstandsregeln zu den UPT-Leistungen.

Wie erfolgt die Abrechnung der UPT´ s im Verlängerungszeitraum?

Alle Leistungen, welche im Rahmen der Verlängerung erbracht werden, sind mit dem Buchstaben „V“ zu kennzeichnen.

Ist eine weitere Verlängerung möglich?

Nein, eine weitere Verlängerung ist nicht vorgesehen. Bei Besonderheiten kann jeder Zeit Rücksprache mit der Krankenkasse gehalten werden bzw. eine Einzelfallentscheidung getroffen werden





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