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Expertenbeispiel zur andersartigen Versorgung

  • 9. Februar 2024
  • Lesezeit: 2min
  • 1 Kommentare
Fallbeispiel OK/UK festsitzender Zahnersatz; andersartige Versorgung




OK/UK festsitzender Zahnersatz

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Bemerkung: topographische Lage 26 ist bei 25, 17 distaler Anhänger in Prämolarenbreite

Befunde und Festzuschüsse

(0)Befund-Nr.Zahn/GebietAnzahl
3.1OK/UK2
1.114, 24, 26, 45, 475
1.314, 24, 263


Kostenberechnung BEMA-Z

(0)BEMA-Nr.Zahn/GebietAnzahl
1924, 262
98aOK1


**Kostenberechnung GOZ

(0)GOZ-Nr.Zahn/GebietAnzahl
0060OK/UK1
219716, 14, 24, 26, 45, 476
220013, 36, 373
221024, 262
219724, 26, 14, 16, 45, 476
40401
501014, 16, 45, 474
507017, 15, 463
512014, 16, 45, 474
514017, 15, 463
5170OK/UK2


**Außervertragliche Leistungen nach § 8 Abs. 7 BMV-Z

(0)GOZ-Nr.Zahn/GebietAnzahl
0090161
4055161
3070161
4070161
Ä5000/Ä509513, 36/372
905013, 36, 379
4020
1
204013, 362
8020OK1
8050UK1
8010OK/UK2


Anmerkung zum Fallbeispiel:

Das Befundkürzel „fi“ stellt keine anerkannte Befundung dar, wird aber toleriert bzw. hat sich integriert zur besseren Transparenz.
Da ein Wechsel der Versorgungsform von herausnehmbarem Zahnersatz in festsitzenden Zahnersatz erfolgt, handelt es sich um eine andersartige Versorgung.<br< Die Vollkeramikkronen 24, 26 sind gleichartig. Daher stellt dieses Beispiel ebenso einen Mischfall dar. <br< Jedoch überwiegt das Honorar der Andersartigkeit, so dass die Versorgung via Direktabrechnung mit dem Patienten bzw. seiner Krankenkasse abgerechnet wird.

Sobald in einem Kiefer mindestens Zahn 7 und 8 fehlen, liegt bei Versorgungsnotwendigkeit (Zahn17) eine Freiendsituation vor, die als Regelversorgung Modellguss nach der Befundgruppe 3 auslöst. Sollte bei regio 17 keiner Versorgungsnotwendigkeit vorliegen, ist dies zwingend im Bemerkungsfeld dem Kostenträger anzugeben. Damit hätte der Patient Anspruch auf den FZ nach Befundklasse 2.
Nach ZE-Richtlinie darf der Brückenanhänger 17 lediglich eine Prämolarenbreite aufweisen. Diese Information ist ebenso dem Kostenträger über das Bemerkungsfeld anzuzeigen.

Sind bei einem Lückenschluss innerhalb der Verblendgrenzen die Zähne mesial aufgewandert, so steht z. B. Zahn 6 im Oberkiefer oder Zahn 5 im Unterkiefer topographisch im Verblendbereich und ein Festzuschuss für die Verblendung ist ansatzfähig, hier für den Zahn 26. Auch diese Angabe ist im Bemerkungsfeld zu notieren.

Die Faktorengestaltung in der GOZ richtet sich nach dem Zeit- und Schwierigkeitsgrad, sowie nach den erschwerenden Umständen der Behandlung und sind individuell zu liquidieren mit entsprechender Begründung ab Faktor 2,3.
Das dargestellte Beispiel hat Modellcharakter. Leistungsberechnungen sind individuell und patientenbezogen nach vollständiger Leistungserbringung zu liquidieren.





Kommentare 1

28.02.2024 – Ivonne Schulz,
Guten Morgen, wieso ist die 9050 eine außervertragliche Leistung? Ich dachte immer ,es gehört zu den ZE-Leistungen dazu. Liebe Grüße Ivonne Schulz
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