Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© freepik.com/Rochak-Shukla

Erneuerung von Suprakonstruktionen – wann greift die Festzuschussgruppe 7 und wann nicht?

  • 3. Juni 2026
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Die Erneuerung implantatgetragener Suprakonstruktionen gehört zu den regelmäßig diskutierten Fragestellungen in der zahnärztlichen Abrechnung.




Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×

Registrieren Sie sich jetzt kostenlos, um 30 Tage lang kostenlosen Zugriff auf über 300 Blogbeiträge zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie kostenlosen Zugriff auf alle Abrechnungsinhalte, wie kommentierte Leistungsnummern, Fallbeispiele, Abrechnungstools und unseren KI-Abrechnungsassistenten für Abrechnungsfragen sowie vieles mehr.

Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

Insbesondere die korrekte Zuordnung zur Festzuschussgruppe 7 oder zu den Befundklassen der Erstversorgung ist für die wirtschaftlich korrekte Planung und Abrechnung essenziell. Dabei gilt: Die Systematik der Festzuschüsse orientiert sich strikt am Befund – nicht an der gewählten Therapieform.

Grundprinzip: Befundbezogene Systematik

Das Festzuschusssystem basiert auf der Zuordnung eines konkreten Befundes zu einer definierten Regelversorgung. Auch bei implantatgetragenem Zahnersatz bleibt dieser Grundsatz bestehen: Der Zuschuss richtet sich nach dem vorliegenden Befund – unabhängig davon, ob eine konventionelle Versorgung oder eine Suprakonstruktion gewählt wird.

Festzuschussgruppe 7: Der Regelfall bei Erneuerung

Die Befundklasse 7 wurde explizit für die Erneuerung oder Wiederherstellung von Suprakonstruktionen geschaffen.

Entscheidend ist dabei die sogenannte identische Neuanfertigung:

  • Wird eine bestehende Suprakonstruktion in gleicher Art und Ausdehnung erneuert, liegt ein klassischer Fall für die Festzuschussgruppe 7 vor.
  • Typische Beispiele sind der Austausch einer implantatgetragenen Einzelkrone oder die Erneuerung einer bestehenden implantatgetragenen Brücke ohne Änderung des Versorgungskonzepts.
  • In diesen Fällen greifen die Befunde 7.1 (Einzelzahnlücke) oder 7.2 (sonstige Konstellationen).
  • Werden implantatgetragene Prothesen identisch erneuert, fällt der Festzuschuss 7.5 an.

Wichtig: Die Versorgung bleibt in der Regel eine andersartige Versorgung, da Suprakonstruktionen grundsätzlich nicht Teil der Regelversorgung sind (Ausnahmen nach ZE-RL Nr. 36 ausgenommen).

Keine Befundveränderung durch zusätzliche Implantate oder Implantatentfernung

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Bewertung von Implantatmaßnahmen im Zuge der Erneuerung. Hier gilt eine klare Regel:

  • Die Entfernung eines Implantats oder die Neuinsertion eines Implantats stellt keine Befundveränderung dar.

Das bedeutet:
Auch wenn im Rahmen der Therapie ein Implantat entfernt oder ersetzt wird, oder sogar weitere Implantate inseriert werden, bleibt die Versorgung abrechnungstechnisch eine Erneuerung – sofern die prothetische Zielversorgung identisch bleibt.

Diese Regel ist für die Praxis hochrelevant, da sie verhindert, dass technisch notwendige implantologische Maßnahmen automatisch zu einer Neueinstufung als Erstversorgung führen.

Wann liegt keine Festzuschussgruppe 7 vor?

Die Zuordnung zur Befundklasse 7 endet dort, wo keine identische Erneuerung mehr vorliegt. Zwei Konstellationen sind hier entscheidend:

1. Befundveränderung im natürlichen Zahnbestand
Sobald sich der zugrunde liegende Befund ändert, z. B.

  • beim zusätzlichen Verlust natürlicher Zähne oder
  • bei der Einbeziehung weiterer Zähne (die mit dem Befund ww/pw gekennzeichnet sind),

liegt keine reine Erneuerung mehr vor. In diesen Fällen erfolgt die Einstufung in die Befundklassen 1–4 (Erstversorgung).

2. Änderung des Versorgungskonzepts
Auch ohne Änderung des natürlichen Befundes kann eine Neueinstufung erforderlich sein, wenn die Therapie nicht mehr „identisch“ ist, etwa bei:

  • Wechsel von Einzelkronen zu Brückenkonstruktionen
  • Erweiterung zu einer Hybridversorgung
  • Umwandlung in eine herausnehmbare Versorgung

In diesen Fällen wird die Versorgung als Erstversorgung bewertet, da sie über die ursprüngliche Struktur hinausgeht.

Fazit für die Praxis

Die Einordnung der Erneuerung von Suprakonstruktionen folgt klaren, aber differenzierten Regeln: • Festzuschussgruppe 7 gilt bei identischer Erneuerung bestehender Suprakonstruktionen. • Keine Befundveränderung entsteht durch Implantatentfernung oder -neuinsertion. • Andere Befundklassen greifen bei Veränderung des natürlichen Befundes oder des Versorgungskonzepts.

Für die tägliche Praxis bedeutet das:
Die präzise Analyse, ob eine identische Versorgung vorliegt oder nicht, ist der zentrale Schritt. Eine saubere Befunddokumentation im Heil- und Kostenplan ist dabei unerlässlich, um Rückfragen der Kassen zu vermeiden und eine korrekte Zuschusszuordnung sicherzustellen.

Gerade in komplexen implantologischen Fällen lohnt sich eine strukturierte Prüfung – denn kleine Unterschiede in der Planung können große Auswirkungen auf die Festzuschusszuordnung haben.





Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!