E-Rezept: Einlöseweg via elektronischer Gesundheitskarte
- 23. Oktober 2023
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Der Vorteil des neuen Einlöseweges besteht darin, dass die Praxen auf den sogenannten Patientenausdruck (Tokenausdruck) verzichten können, solang der Patient diesen nicht ausdrücklich wünscht.
Der Prozess der Verordnung endet dementsprechend nach der digitalen Signatur und wird somit beschleunigt, weitere Klicks im PVS und das Ausdrucken entfallen.
Mit dem geplanten Digitalgesetz soll die verpflichtende Einführung des E-Rezepts festgelegt werden.
Bereits jetzt kann das E-Rezept genutzt werden.
Es wird ausschließlich digital erstellt und signiert und kann mit der elektronischen Gesundheitskarte, mit dem Smartphone oder mit einem Tokenausdruck in Apotheken eingelöst werden.
Mit der E-Rezept-App der gematik erhalten Patientinnen und Patienten einen datenschutzkonformen und sicheren Zugang zu Rezeptdaten.
Das elektronische Rezept wird im ersten Schritt für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbindlich.
Ausnahmen bilden ausschließlich Betäubungsmittelrezepte und gesetzliche geregelte Ausnahmen zum Beispiel bei direkter Zuweisung von Verordnungen wie Zytostatika oder wenn technische nicht vertretbare Gründe in der Praxis vorliegen, so dass der Vordruck Nr. 16 (rosa Rezeptformular) ausnahmsweise verwendet werden muss.