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Die elektronische Patientenakte (ePA) für alle ab 2025

  • 11. November 2024
  • Lesezeit: 1min
  • 0 Kommentare
Ab dem 15.01.2025 starte die „neue“ elektronische Patientenakte für alle gesetzlich versicherten Patienten in Deutschland.




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Der Unterschied zur bisher eher schleppend angewandten ePA ist, dass Versicherte, welche keine ePA möchten aktiv bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse widersprechen müssen im sogenannten Opt-out-Verfahren.

Dafür haben die Krankenkassen, u.a. entsprechende E-Mail-Postfächer, Telefonhotlines oder Widerspruchsformulare auf ihrer Homepage hinterlegt, um einen unbürokratischen Widerspruch zu gewährleisten.

Zahnarztpraxen benötigen für die neue ePA lediglich ein Update ihrer Praxisverwaltungssoftware (PVS).

Überblich der Funktionsweise der bisherigen und der neuen ePA

(0)Funktionbisherige ePAneue ePA ab 15.01.2025
Zustimmung zur Anlage und Nutzung
einer ePA
aktive, eigenverantwortliche Beantragung
durch den Versicherten
automatisch, wenn nicht aktiv (schriftlich)
widersprochen wird
Nutzung durch Ärzte/Zahnärzte/
Apotheken o. Ä.
manuelle Aktivierung, Eigenregie- automatischer Zugriff für alle durch das Stecken
der eGK
- Eröffnung des Behandlungskontextes
- Zugriff in der Regel für 90 Tage auf alle Inhalte
der ePA
Datennutzung für ForschungszweckeneinDatenfreigabe für die Forschung ab Sommer 2025
Medikationslistekeineenthalten
eBonusheftenthaltenenthalten
Einsicht in Protokolldatenenthaltenenthalten


Ab dem 15.01.2025 werden die bisherigen ePA-Konten nicht mehr erreichbar sein. Die Datenübernahme der alten in die neue ePA ist durch die Krankenkasse möglich.





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