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Die 4,5-Prozent-Falle: Warum die BEL-Logik für die BEB-Preiskalkulation 2026 gefährlich ist

  • 19. Februar 2026
  • Lesezeit: 4min
  • 0 Kommentare
Der Jahreswechsel 2026 brachte für das Zahntechniker-Handwerk die gewohnte Preissteigerung im Rahmen des BEL II.




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Die neuen Preislisten für das Bundeseinheitliche Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) wurden von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) veröffentlicht. Mit einem durchschnittlichen Plus von rund 4,5% im Vergleich zum Vorjahr scheint die Welt der Regelversorgung auf den ersten Blick wieder ein Stück weit "eingenordet". Doch während viele Labore dieses Plus reflexartig eins zu eins auf ihre Privatpreise (BEB) übertragen, warne ich vor einem fatalen Denkfehler.

Der Status Quo: Ein trügerisches Gefühl von Sicherheit

In den meisten Bundesländern konnten die Innungen für 2026 moderate bis gute Steigerungen durchsetzen. Ein Zuwachs von 4,5% klingt in Zeiten sich stabilisierender Inflationsraten zunächst nach einem Erfolg. In der betriebswirtschaftlichen Praxis führt dies jedoch zu einer gefährlichen Bequemlichkeit. Viele Laborinhaber wählen den Weg des geringsten Widerstands: Sie erhöhen ihre BEB-Preise pauschal um den gleichen Prozentsatz wie das BEL.

Das Problem: Eine proportionale Anpassung der BEB an die BEL-Entwicklung ist keine Kalkulation, sondern eine Schätzung auf Basis fremder, veralteter Daten.

Der "Rückspiegel": Warum das BEL der Zeit hinterherhinkt

Um zu verstehen, warum die BEL-Anpassung 2026 für Ihre BEB-Kalkulation nur bedingt taugt, muss man sich die Entstehung dieser Zahlen ansehen. Die Verhandlungen zwischen den Innungen und den Krankenkassen basieren auf statistischen Werten der Vergangenheit.

  • Verzögerte Kompensation: Die 4,5%, die Sie ab Januar 2026 mehr erhalten, sind primär der Ausgleich für die Kostensteigerungen und die Inflation der Jahre 2024 und 2025.
  • Politisches Kompromissprodukt: BEL-Preise sind keine betriebswirtschaftlichen Idealwerte, sondern das Ergebnis zäher Verhandlungen, bei denen die Kostendämpfung im Gesundheitswesen oft schwerer wiegt als die Rentabilität Ihres Labors.

Wenn Sie Ihre BEB-Preise – die eigentlich Ihre unternehmerische Freiheit und aktuelle Kostensituation abbilden sollen – an diese retrospektive Kennzahl koppeln, entsteht das Risiko der Unterfinanzierung der Vergangenheit in Ihre Zukunft.

Die BEB ist individuell – oder sie ist wertlos

Im Gegensatz zum starren BEL-Korsett ist die BEB (Bundeseinheitliche Benennungsliste) ein freies Verzeichnis. Sie ist das Instrument, mit dem Sie die spezifische DNA Ihres Labors abbilden.

Die Kosten-Realität 2026

Während das BEL einen Durchschnittswert über ein ganzes Bundesland (die BEL-Preise sind bundesweit nahezu identisch) bildet, sieht Ihre Realität vor Ort oft anders aus:

  1. Personalkosten: Haben Sie zur Fachkräftesicherung 2025 überdurchschnittliche Gehaltssprünge gemacht? Diese müssen sofort in die BEB fließen, nicht erst zwei Jahre später.
  2. Technologie-Investitionen: Ein Labor, das massiv in den 3D-Druck oder High-End-Frässysteme investiert hat, hat einen völlig anderen Abschreibungs- und Wartungsapparat als ein klassisch orientierter Betrieb.
  3. Energiekosten und Miete: Die regionalen Unterschiede bei den Betriebskosten sind 2026 so volatil wie nie zuvor. Eine 4,5%-Steigerung in einer Metropolregion kann die tatsächliche Mietsteigerung oft nicht einmal ansatzweise decken.

Die betriebswirtschaftliche Lösung: Der individuelle Minutenwert

Um eine BEB rechtssicher und gewinnbringend zu kalkulieren, führt kein Weg an der Ermittlung des eigenen Labor-Minutenwerts vorbei. Die Formel scheint simpel, wird aber oft vernachlässigt: Planzeit in Minuten

  • ca. 25% Rüst- und Verteilzeit
    x Kosten-Stunden/-Minutensatz
    = Herstellungskosten
    Herstellungskosten
  • ggf. Materialkosten
  • % (5–25) Risikozuschlag
  • % (5–35) Gewinnzuschlag
    = Gesamtpreis

Ein Beispiel: Wenn Ihr Minutenwert aufgrund gestiegener Software-Abos und höherer Techniker-Gehälter um 7% gestiegen ist, verlieren Sie bei einer pauschalen 4,5%-Erhöhung effektiv 2,5% Marge bei jeder privaten Leistung. Über ein Geschäftsjahr gerechnet, kann dies den Unterschied zwischen einer schwarzen Null und einer gesunden Investitionskraft ausmachen.

Strategische Preisanpassung: So gehen Sie vor

Anstatt die KZV-Listen als Vorlage zu nehmen, sollten Sie im ersten Quartal 2026 folgende Schritte vollziehen:

Schritt 1: IST-Analyse der Kosten 2025

Prüfen Sie Ihre BWA. Wo sind die Kosten am stärksten „explodiert“? Meistens sind es die Positionen "Personal", "Material" (insbesondere Speziallegierungen und CAD/CAM-Verbrauchsmaterial) und "Fremdleistungen".

Schritt 2: Planung 2026

Welche Investitionen stehen an? Wenn Sie 2026 auf einen neuen Workflow umstellen, muss die BEB dies widerspiegeln. Denken Sie daran: Die BEB ist eine Vorkalkulation für das laufende Jahr, keine Nachkalkulation für das letzte.

Schritt 3: Leistungsbezogene Differenzierung

Nicht jede Leistung muss pauschal steigen. Vielleicht sind Standard-Kronen im Wettbewerb preisempfindlich, während Ihre spezialisierten Implantat-Suprastrukturen eine deutlich höhere Marge vertragen, weil hier Ihre Expertise das Alleinstellungsmerkmal ist.

Fazit: Mut zur eigenen Zahl
Die BEL-Preiserhöhung von 4,5% ist ein notwendiges Signal, aber sie ist nicht das Maß der Dinge für Ihre Privatleistungen. Wer sein Labor wie ein modernes Unternehmen führen will, darf sich nicht hinter den Verhandlungsergebnissen der Innungen verstecken.

Die BEB ist Ihr schärfstes Schwert im Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit. Nutzen Sie sie nicht als Kopie des BEL, sondern als Spiegelbild Ihrer individuellen Leistungskraft. Rechnen Sie nach – es lohnt sich.





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