Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© freepik.com/goonerua

Der Weg zum Ziel - oder - Der Weg ist das Ziel?

  • 8. März 2023
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Der Weg von der alten PAR-Richtlinie aus dem Jahr 1986 bis heute erstreckt sich über einen Zeitraum von immerhin 35 Jahren. Eine durchaus lange Zeitspanne und ein weiter Weg.




Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×

Registrieren Sie sich jetzt kostenlos, um 30 Tage lang kostenlosen Zugriff auf über 300 Blogbeiträge zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie kostenlosen Zugriff auf alle Abrechnungsinhalte, wie kommentierte Leistungsnummern, Fallbeispiele, Abrechnungstools und unseren KI-Abrechnungsassistenten für Abrechnungsfragen sowie vieles mehr.

Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

Der Weg zum Ziel – oder – Der Weg ist das Ziel?
Der Weg von der alten PAR-Richtlinie aus dem Jahr 1986 bis heute erstreckt sich über einen Zeitraum von immerhin 35 Jahren. Eine durchaus lange Zeitspanne und ein weiter Weg. Bereits seit Jahren gibt es Bemühungen zur Veränderung der PAR-Behandlung im Rahmen der GKV hin zu einer Therapieform die dem heutigen Stand der Wissenschaft entspricht und vor allem in den Praxen umsetzbar ist.

Nun ist es geschafft
Die neue PAR-Richtlinie ist in Kraft getreten. Und – sie bringt viel Neues mit sich. Ein grundlegend verändertes Therapiekonzept. Es tauchen Begriffe auf wie „Sprechende Zahnmedizin“ und dazu als abrechnungsfähige Leistungen das „Parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch“ (ATG), die „Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung“ (MHU) und die „Befundevalutation“ (BEV). Vor allem aber hat die „Unterstützende Parodontitis-Therapie“ (UPT) im Rahmen der Nachsorge nach der aktiven Therapie Einzug in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse genommen.

Die neue PAR-Behandlungsstrecke
Wenn die Einführung der neuen PAR-Richtlinie also das Ziel war, so haben wir es am 01.07.2021 erreicht. Tatsächlich stehen wir damit allerdings an einem Neubeginn, denn nun folgt die Einführung und Umsetzung des Therapiekonzepts. Starten wir also mit der neuen „PAR-Behandlungsstrecke“ und machen uns auf den Weg zur Verbesserung der parodontalen Mundgesundheit. Und nicht zu vergessen, die „modifizierte Behandlungsstrecke“ für vulnerable Patienten schließt sich diesem Konzept an. Für Pflegebedürftige Patienten soll damit ein möglichst niederschwelliger Zugang zur PAR-Therapie geschaffen werden, auch um ihre Lebensqualität zu erhöhen.

Und nun zum Anfang
Wo genau startet die neue Behandlungsstrecke im PAR-Behandlungskonzept der gesetzlichen Krankenkasse? Nach ersten Hinweisen auf eine mögliche PAR-Erkrankung durch die Erhebung des PSI sollten Anamnese, Befunderhebung, umfangreichere diagnostische Leistungen und deren Dokumentation folgen. Im PAR-Status werden Sondierungsbluten, Sondierungstiefen (mindesten mesioapproximal und distoapproximal, also 2 Stellen je Zahn) erhoben, dazu fehlende und durch Parodontitis verloren gegangene sowie nicht erhaltungswürdige Zähne, Lockerungsgrade und Furkationsbefall. Röntgenaufnahmen (nicht älter als 12 Monate) geben Auskunft über den röntgenologischen Knochenabbau. Auf ihrer Grundlage wird auch der prozentuale Knochenabbau im Verhältnis zum Alter des Patienten ermittelt. Maßgeblich ist stets der höchste Wert. Diagnose und jeweils gültige Klassifikation sind ebenso zu vermerken wie der Schweregrad und die Ausdehnung bzw. das Verteilungsmuster der Erkrankung und die Progressionsrate. Sie entscheiden über die Intervalle der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT). Bevor die Behandlung beginnen kann muss die Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen. Erst dann kann die Therapie beginnen.





Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!