Zusammenfassung PAR-Leitlinie S3 Beratungsforum
- 21. Oktober 2026
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In nachfolgender Tabelle fassen wir Ihnen die vom Beratungsforum beschlossenen Leistungen und dafür berechnungsfähigen Analogpositionen zusammen. (Siehe auch Checkliste zur Neubewertung der Analoggebühren durch die BZÄK, August 2026 und Link für Merkblatt der BZÄK:
| (0)Analogleistung | Empfohlene Analoggebühr des Beratungsforums mit verpflichtendem Text der Analoggebühr | GOZ-Honorar €-Betrag 2,3-facher Faktor | Vergleich BEMA-Honorar | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Die Erhebung eines Gingivalindex und/oder eines Parodontalindex (z.B. des Parodontalen Screening-Index PSI) im Rahmen einer unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), (siehe Beschluss-Nr. 54) | GOZ-Nr. 4005a | 10,35 € | 14,40 € | - Die Analogleistung ist für die 3. und 4. Erhebung innerhalb eines Jahres berechnungsfähig. |
| Parodontaldiagnostik einschließlich Staging und Grading (gemäß Leitlinie S3), einschließlich Dokumentation (z. B. von ParoStatus®) (siehe Beschluss-Nr. 57) | GOZ-Nr. 8000a PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation | 64,68 € | 52,80 € | - Die Analogleistung ist einmal je PAR-Behandlungsstrecke berechnungsfähig. - Die GOZ-Nr. 4000 ist daneben zusätzlich berechnungsfähig. |
| Aushändigung des Status (gemäß Analog-Nr. 8000a) auf Wunsch des Patienten – Ausfertigung PAR-Formblatt (siehe Beschluss-Nr. 57) | GOZ-Nr. 4030a Ausfertigung PAR-Formblatt | 4,53 | - | - Ausdruck des PAR-Status gemäß Analog-Nr. 8000a auf Wunsch des Patienten. |
| Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) (siehe Beschluss-Nr. 58) | GOZ-Nr. 2110a "Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) | 41,26 € | 33,60 € | - Die Analogleistung ist einmal je PAR-Befundstrecke berechnungsfähig. -Andere Gesprächs- und Beratungsleistungen (z. B. GOÄ-Nr. 1) sind nicht zusätzlich berechnungsfähig. |
| Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn (siehe Beschluss-Nr. 55) | GOZ-Nr. 3010a Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT) | 14,23 € | 16,80 € | -Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und 4075 berechnungsfähig. - Die GOZ-Nr. 4050/4060/1040 sind zusätzlich berechnungsfähig. |
| Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn (siehe Beschluss-Nr. 55) | GOZ-Nr. 4138a Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT) | 28,46 € | 31,20 | -Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und 4075 berechnungsfähig. - Die GOZ-Nr. 4050/4060/1040 sind zusätzlich berechnungsfähig. |
| Befundevaluation (siehe Beschluss-Nr. 59) | 5070 Befundevaluation – PAR | 51,74 € | 38,40 € | - Je nach Schweregrad bis zu dreimal innerhalb eines Jahres berechnungsfähig. - Abgegolten ist die erneute Dokumentation des klinischen Befundes und die Aufklärung des Patienten über die weiteren UPT-Maßnahmen. |
| Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung, einwurzeliger Zahn (siehe Beschluss-Nr. 56) | 0090a Subgingivale Instrumentierung – UPT | 9,60 € | 6,00 | - Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und 4075 berechnungsfähig. - Die Entfernung harter/weicher Beläge kann zusätzlich nach GOZ-Nr. 4050/4055/1040 zusätzlich berechnet werden. |
| Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung, mehrwurzeliger Zahn (siehe Beschluss-Nr. 56) | 2197a Subgingivale Instrumentierung – UPT | 16,82 € | 14,40 € | - Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und 4075 berechnungsfähig. - Die Entfernung harter/weicher Beläge kann zusätzlich nach GOZ-Nr. 4050/4055/1040 zusätzlich berechnet werden. |
Alle anderen nicht aufgeführten Leistungen sind nach den Bestimmungen der GOZ und GOÄ berechnungsfähig.







