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Datentransfer und Inhalte des EBZ ab 01.07.2022

  • 6. Juli 2022
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Ab 01.07.2022 ist die Anwendung des elektronischen beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) für alle Zahnarztpraxen verpflichtend.




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Bei der Übermittlung von Antrags- und Mitteilungsdaten an die entsprechende Krankenkasse werden die Daten in der Vertragszahnarztpraxis signiert.

Anwendung findet dabei der Signaturdienst des Konnektors der gematik.

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Daten erfolgt im Rahmen der Datenübermittlung via KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Für die optimale Kommunikation ist die Kenntnis über die entsprechende Verschlüsselung unverzichtbar.

Die Entschlüsselung der Inhalte stellt sich wie folgt dar:
Kennzeichen für die Antwort der Krankenkasse (ANW)

(0)SchlüsselErläuterung
0nicht genehmigt
1genehmigt


Kennzeichen für die Begründung zur Antwort der Krankenkasse (ANW)

(0)SchlüsselErläuterung
01nicht richtlinienkonform
02fehlende Versicherung
03gutachterlich gefürwortet
04gutachterlich nicht befürwortet
05gutachterlich teilweise befürwortet
06Taschentiefen unzureichend (PAR)
07Implantatversorgung (PAR)
08letzte Behandlung jünger als zwei Jahre (PAR)
nnkeine Verwendung
10Zahnersatz innerhalb der Gewährleistung
11Arbeitsunfall/Berufskrankheit (anderer Kostenträger)
12Antrag auf Wunsch des Versicherten zurückgezogen
13sonstige Erläuterung
14Aktualisierung des bisher noch nicht genehmigten
Antrags von derselben Praxis


Ebenso wurde das „Bemerkungsfeld“ in Kennzeichen umgesetzt.

Diese Umsetzung ist jedoch noch nicht ausgereift, da eine Vielzahl von Begründungen/Bemerkungen/zusätzlichen Angaben nicht abgebildet werden kann.

Ebenso würde die Möglichkeit der Freitexteingabe bei z.B. nicht genehmigungspflichtigen Leistungen fehlen.

Ein Auszug der Kennzeichen für das Bemerkungsfeld zeigt folgende Tabelle:
Kennzeichen für das Bemerkungsfeld

(0)SchlüsselErläuterung
01medizinische Indikation (z. B. Allergien)
02Zahnersatz verloren
03Indikation BEMA-Nr. 98e, Angabe der medizinischen Begründung
einer zusätzl. Metallbasis (z. B. Torus palatinus, Bruximus,
Frakturgefahr, Schlotterkamm)
04Langzeitprovisorium
07Zahnarzt wünscht Rücksprache
11Wiederherstellung/Bruch
15Erosionsgebiss
18fehlende Versorgungsnotwendigkeit der Freiendsituation


Bei jedem Datentransfer zwischen Zahnarztpraxis und Krankenklasse wird eine Nutzdatendatei übertragen.
Die zu übermittelten Nutzdaten müssen exakt den beschrieben Inhalten und Strukturen entsprechen.





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