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Cover-Denture- vs. Modellgussprothese

  • 13. Juni 2024
  • Lesezeit: 3min
  • 1 Kommentare
Im täglichen Praxisalltag begegnen mir häufig Unsicherheiten bei der korrekten Berechnung von Teilprothesen bei vorhandenem Restzahnbestand.




Gerne möchte ich deswegen heute auf die adäquate abrechnungstechnische Einordnung von kombinierten Prothesen im BEMA eingehen.

In der Zahnersatzrichtlinie ist folgendes definiert:
„Im Rahmen der Regelversorgung gehören mit Ausnahme von Cover-Denture-Prothesen nur Teleskop-/Konuskronen auf Eckzähnen und den ersten Prämolaren zu den Verbindungselementen. Bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen ist neben der parodontalen Ausgangssituation der Restzähne auch die Lückentopographie im Hinblick auf die Art der Verankerung und die Abstützung kritisch zu bewerten. Zur Regelversorgung gehören in diesem Fall sowohl Cover-Denture-Prothesen als auch parodontal abgestützte Prothesen mit einer Modellgussbasis sowie als Verbindungselemente Resilienzteleskopkronen und Wurzelstiftkappen beziehungsweise Teleskop-/Konuskronen.

Gemäß Abschnitt D. III. Ziffer 30 der Zahnersatz-Richtlinien ist bei totalen Prothesen in der Regel die Basis in Kunststoff herzustellen. Eine Metallbasis gehört nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Torus palatinus und Exostosen) zur Regelversorgung. Die Befund-Nr. 4.5 ist bei Vorliegen der Indikation gemäß Abschnitt D. III. Ziffer 30 der Zahnersatz-Richtlinien mit Befund-Nr. 4.1 nur dann kombinierbar, wenn eine schleimhautgetragene Deckprothese geplant ist. Die Befund-Nr. 4.5 ist hingegen nicht ansetzbar, wenn eine Modellgussprothese mit gegossenen Halte- und Stützelementen oder eine parodontal abgestützte teleskopierende Prothese mit Modellgussbasis geplant ist.“

Beispiel:
Restzahnbestand im Oberkiefer, Versorgung mit Teleskopen und einer Cover-Denture- Prothese

(2)TP
REEEETVEEEETVTVEEE
Bfffffffffffff
1817161514131211212223242526272848474645444342413132333435363738
Bfeeeeteeeeteeeef
R
TP

In diesem Fall sind folgende Festzuschüsse anzusetzen:

  • 4.1 Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer
  • 4.6 (für 13, 23, 24) Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen je Kiefer bei Notwendigkeit einer dentalen Verankerung, je Ankerzahn
  • 4.7 (für 13, 23, 24) Verblendung einer Teleskopkrone, Zuschlag je Ankerzahn

Im BEMA gibt es in der Regelversorgung jedoch zwei mögliche Varianten.

1.Cover-Denture-Prothese (schleimhautgetragen)

(0)ZähneBEMA-Nr.Beschreibung
OK97aTotal Prothese/
Cover-Denture-Prothese im Oberkiefer
13, 23, 2491d/2Teleskop/-Konuskrone


zzgl. weiterer notwendiger Leistungen

(0)ZähneBEMA-Nr.Beschreibung
13, 23, 2419provisorische Krone
OK98bFunktionsabdruck mit individuellem
Löffel Oberkiefer


2.Teleskopierende Modellgussprothese (parodontal abgestützt mit Verbindungselementen)

(0)ZähneBEMA-Nr.Beschreibung
OK96cpartielle Prothese, mehr als acht Zähne
OK98gVerwendung einer Metallbasis
13, 23, 2491d/2Teleskop/-Konuskrone


zzgl. weiterer notwendiger Leistungen

(0)ZähneBEMA-Nr.Beschreibung
13, 23, 2419provisorische Krone
OK98bFunktionsabdruck mit individuellem
Löffel Oberkiefer


Die Unterscheidung liegt hier in der Gestaltung und laborseitigen Ausführung der Prothese.

Während die Modellgussprothese mit einer Metallbasis und einem sogenannten Verbinder gefertigt wird und parodontal abgestützt ist, wird bei der Cover-Denture-Prothese auf eine Metallbasis verzichtet und diese wird schleimhautgetragen gestaltet.

Ist eine schleimhautgetragene Prothese geplant, aufgrund von z. B. Torus Palatinus, ist eine Metallbasis notwendig und der Festzuschuss 4.5 und die BEMA-Nr. 98e ansetzbar.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, wird die Prothese gleichartig und ist nach GOZ zu berechnen. In diesem Fall ist eine analoge Position für die Prothese anzulegen, da in der GOZ keine schleimhautgetragene Prothese mit Metallbasis definiert ist.

In der Praxis kommt es sehr häufig zu Korrekturen seitens der KZV, da eine Cover-Denture- Prothese geplant und beantragt wird und in der Ausführung jedoch bei Restzahnbestand häufig eine Modellgussprothese im Labor gefertigt wird.

Die technische Ausführung und die dazugehörige Laborrechnung sollte deswegen vor der Abrechnung gründlich geprüft und mit den beantragten Positionen verglichen werden.

Zu beachten ist hier vor allem, dass die BELL 201 0 Metallbasis bei einer Cover-Denture- Prothese nicht auf der Rechnung aufgeführt sein sollte.





Kommentare 1

18.06.2024 – Stefanie Conrad-Lehnig, Battenberg
Der letzte Satz, was die Pos. BEL 201 0 Metallbasis betrifft, wird von der KZVH seit etwa 1,5 Jahren in Verbindung mit der Coverdenture die Abrechneung der. BEL 201 0 aus wirtschaftlichen Gründen verlangt, statt der mehrfachen Berechnung der Pos. BEL 806 0, nur die Auf-und Fertigstellung muss nach BEL 361 0 und BEL 362 0 berechnet werden.
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