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CMD-Schienen in den einzelnen Therapieschritten – Teil 3

  • 4. April 2023
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Im Zuge der bereits durchgeführten Sitzungen mit den jeweiligen Therapieschritten sind zu diesem Zeitpunkt ggf. die ersten Behandlungserfolge zu erkennen.




Angefertigte Schienen werden ab diesem Termin nochmals kontrolliert und feinadjustiert.

In diesen Behandlungsschritten können physiotherapeutische oder orthopädische Maßnahmen unterstützend eingebunden werden. Je nach Behandlungserfolg werden daraufhin die vorhandenen Schienen erneut angepasst oder neu angefertigt.

  1. Sitzung: Schienenkontrolle mit Einschleifmaßnahmen

  2. Sitzung: Schienenkontrolle, ggf. unterstützt durch Physiotherapie oder Orthopädie

  3. Sitzung: Schienenkontrolle, evtl. additive Maßnahmen an der Schiene, intraoral

  4. Sitzung: neues Schienendesign zur Positionierung und Stabilisierung der neuen Bisslage mit Bissnahme und additiven Maßnahmen an der Schiene

  5. Sitzung: Schienenkontrolle

Im Anschluss an diese letzte Schienenkontrolle kann es zu weiteren Maßnahmen (z.B. Snap-On-Schiene) kommen.

Beispiel:

  • Patient PKV
  • Abformung: Intraoralscan

Abrechnung über BEB 97

(0)BEB 97Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
0xxxFoto- oder Videodokumentation,
je Fall - zur Diagnostik
1neue Leistung
0xxxFoto auf Bearbeitungssoftware
matchen
1neue Leistung
0xxxDiagnostische Zahnoptimierung, je Zahn
auch digital
jeneue Leistung
0xxxAuswertung der individuellen
Gesichtsleitlinien, auch digital
jeneue Leistung
0xxxdigitaler Datenversand1neue Leistung
0xxxPräzisionsmodell, gedrucktjeneue Leistung
0xxxDesinfektion1neue Leistung
0xxxModellieren, je Zahn, auch digitaljeneue Leistung
1xxxFormteil für Smile Creator, je Kiefer oderjeneue Leistung
0xxxSnap-on-Schiene, je Kieferjeneue Leistung
0701Versandje
0732Desinfektionje
Mat.Druckmaterialje
Mat.ggf. Multi-Farbrohling PMMAjefür Snap-on-Schiene


Dieser Behandlungsablauf beschreibt eine mögliche Variante der Behandlung. Innerhalb der BEB 97 sind solche umfangreiche zahntechnischen Schienentherapien ohne Anlegen von individuellen (neuen) Leistungen nur bedingt abrechenbar.

Da die jeweiligen Behandlungsschritte und notwendigen zahntechnischen Abläufe nur schwer planbar sind, ist eine pauschale Abrechnung nicht zu empfehlen.

Der Behandlungszeitraum für diese Therapieform kann sehr unterschiedlich ausfallen und ist von sehr vielen Faktoren abhängig.

Behandlungszeiträume von vier bis sechs Monaten sind nicht unüblich.

Beachten Sie immer den Einzelfall und rechnen Sie nicht pauschal ab.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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