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Checkliste: Zusätzliche Leistungen zur PZR

  • 15. Oktober 2026
  • Lesezeit: 5min
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In nachfolgender Tabelle erhalten Sie einen Überblick, welche Leistungen bereits mit der GOZ-Nr. 1040 abgegolten sind, bzw. die wichtigsten zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen:




(0)Maßnahmenzusätzlich berechnungsfähig
zur GOZ-Nr. 1040
Berechnungsmöglichkeiten/Hinweise
Entfernung supragingivaler, gingivaler Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächenein- Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040
- Leistungsbestandteil ist lediglich die Entfernung der supragingivalen Beläge. Subgingivale Beläge sind nicht beschrieben.
Subgingivale, nichtchirurgische Belagsentfernungja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Antiinfektiöse Therapie gemäß Leitlinie S3ja- analog gem. § 6 1 GOZ
- Empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 55 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe:
einwurzeliger Zahn
- empfohlener Leistungstext = Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT)
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 3010
mehrwurzeliger Zahn
- empfohlener Leistungstext = Subgingivale Instrumentierung - PAR (AIT)
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 3010a
Hinweise:
- Nicht neben GOZ-Nr. 4070 und 4055 berechnungsfähig.
- Neben GOZ-Nr. 4050, 4055, 4060, 1040 zusätzlich berechnungsfähig.
Nichtchirurgische, subgingivale Belagsentfernung im Rahmen der Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), Leitlinie S3ja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- Empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 56 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe:
einwurzeliger Zahn
-empfohlener Leistungstext = "Subgingivale Instrumentierung - PAR (UPT)"
-empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 0090a
mehrwurzeliger Zahn
- empfohlener Leistungstext = "Subgingivale Instrumentierung - PAR (UPT)"
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 2197a
Hinweise:
- Nicht neben der GOZ-Nr. 4070 und 4055 berechnungsfähig.
- Neben der GOZ-Nr. 4050, 4055, 4060, 1040 zusätzlich berechnungsfähig.
Periimplantitisbehandlungja- Analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Entfernung des Biofilmsnein- Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040
Reinigung der Zahnzwischenräumenein- Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040
Oberflächenpoliturnein- Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040
- Eine Füllungspolitur stellt keine Oberflächenpolitur im Sinne der GOZ-Nr. 1040 dar.
Anwendung von Air-Flow®nein- mit der GOZ-Nr. 1040 abgegolten
Full-Mouth-Desinfektionja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Reinigung der intraoralen Schleimhautja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Abnahme/Wiederbefestigung von vorhandenen Implantataufbauelementen zu Reinigungszweckenja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Professionelle Reinigung von Stegen und Geschieben usw.jaanalog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Prothesenreinigung, Entfernen harter, weicher Beläge an herausnehmbaren Zahnersatzja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- Fremd-/Eigenlabor gem. § 9 GOZ
Kontrolle, Finieren, Polieren einer Restaurationja- GOZ-Nr. 2130 (je Restauration)
Fluoridierungsmaßnahmennein- Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040
Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mittels individuell gefertigte Schiene als Medikamententräger:

- Anwendung von Fluoridnein- Fluoridierungsmaßnahmen sind Leistungsbestandteil der GOZ-Nr. 1040
- Anwendung anderer Medikamente als Fluoridja- GOZ-Nr. 1030
- zahnärztlicher Aufwand für die Anfertigung der Schiene als Analogleistung gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- zahntechnischer Aufwand für die Herstellung der Schiene gem. § 9 GOZ
- andere Medikament als Fluorid sind nicht mit der GOZ-Nr. 1040 abgegolten, z. B. CHX
Behandlung empfindlicher Zahnflächenja- GOZ-Nr. 2010
- genaue Dokumentation, nicht als alleinige Fluoridierungsmaßnahmen
Erstellen eines Mundhygienestatus, Mundhygieneaufklärungja- GOZ-Nr. 1000
- GOZ-Nr. 1010 (als Kontrolle)
Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch, Leitlinie S3ja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 58 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe:
- empfohlener Leistungstext = "Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 2110a
- Leistungsbestandteil: 1 x je PAR-Strecke berechnungsfähig (Hinweis: nicht neben anderen Gesprächs- und Beratungsleistungen berechnungsfähig)
Befundevaluation, Leitlinie S3ja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 59 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe
-empfohlene Leistungstext = Befundevaluation - PAR
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 5070a
- Leistungsbestandteile: erneute Dokumentation des klinischen Befund und die Aufklärung des Patienten über weitere UPT-Maßnahmen.
Hinweis: Je nach Schweregrad bis zu dreimal innerhalb eines Jahres berechnungsfähig.
Anwendung eines Diagnodentja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Fissurenversiegelung, Glattflächenversiegelungja- GOZ-Nr. 2000
Gingival-/Parodontalindexja- GOZ-Nr. 4005
Gingival-/Parodontalindex im Rahmen Unterstützender Parodontitistherapie, Leitlinie S3ja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 57 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe:
- empfohlener Leistungstext = "PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumentation"
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 8000a
- Leistungsbestandteil: 1 x ja PAR-Strecke berechnungsfähig
Hinweis: Nicht neben GOZ-Nr. 4000 berechnungsfähig.
Aushändigung des Status gem. Leitlinie S3 (auf Wunsch des Patienten)ja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 57 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe:
- empfohlener Leistungstext = "Ausfertigung PAR-Formblatt"
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 4030a
- Leistungsbestandteile: Ausdruck des PAR-Status gem. Analoggebühr GOZ-Nr. 8000a (auf Wunsch des Patienten)
Parodontalstatusja- GOZ-Nr. 4000
Parodontaldiagnostik einschl. Staging/Grading, Leitlinie S2ja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
- empfohlene Analoggebühr gem. Beschluss-Nr. 57 Beratungsforum BZÄK, PKV, Beihilfe:
- empfohlene Analoggebühr = GOZ-Nr. 4005a
- Leistungsinhalt: für die 3. und 4. Erhebung innerhalb eines Jahres berechnungsfähig.
Hinweis: Für den Ausdruck des PSI ist keine Analoggebühr vorgesehen!
Speichelfließrateja- GOÄ-Nr. 3712
PH-Wert-Bestimmung des Speichelsja- GOÄ-Nr. 3714
Pufferkapazitäts-BestimmungjaGOÄ-Nr. 3715
Untersuchung zum Nachweis von Bakterien
- im Nativmaterial
- durch An- und Weiterzüchtung
ja- GOÄ-Nr. 298 (je Entnahmestelle)
- GOÄ-Nr. 4530 (reduzierter Gebührenrahmen)
Streptococcus mutans, SM-Test, Untersuchung zum Nachweis von Bakterien auf Selektiv- oder Anreicherungsverfahrenja- GOÄ-Nr. 298 (je Entnahmestelle)
- GOÄ-Nr. 4538 (reduzierter Gebührenrahmen)
Pilznachweis Oricult, Untersuchung zum Nachweis von Pilzen durch An- oder Weiterzüchtungja- GOÄ-Nr. 298 (je Entnahmestelle)
- GOÄ-Nr. 4715 (reduzierter Gebührenrahmen)
aMMP-8-PerioMarker® Schnelltest zur Parodontitis-Früherkennungja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Mikrobiologische Markerkeimanalyse, Untersuchung erfolgt im Laborja- GOÄ-Nr. 298 (je Entnahmestelle)
- Analyse wird vom untersuchenden Labor berechnet.
Zytologische Untersuchung, Untersuchung erfolgt im Laborja- GOÄ-Nr. 297 (je Entnahmestelle)
- Analyse wird vom untersuchenden Labor berechnet.
Anwendung elektromechanischer Verfahren zur Parodontaldiagnostikja- analog gem. § 6 Abs. 1 GOZ
Behandlung von Mundschleimhauterkrankungenja- GOZ-Nr. 4020
Subgingivale medikamentöse antibakterielle Lokalapplikationja- GOZ-Nr. 4025 (je Zahn)
- z. B. subgingivales Einbringen von antibakteriellen Medikamenten
Beseitigung scharfer Zahnkantenja- GOZ-Nr. 4030
Beseitigung grober Vorkontakteja- GOZ-Nr. 4040




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