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Behandlungsbeispiel: Mortalamputation gemäß GOZ-Nr. 2380

  • 22. Mai 2024
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
In diesem Behandlungsbeispiel wird die Mortalamputation gemäß GOZ-Nr. 2380 nach vorausgehender Devitalisierung eines Milchzahnes ausführlich aufgezeigt.




GOZ-Nr. 2380

  • Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa (Mortalamputation)
  • nur an devitalen Milchzähnen
  • je Zahn
  • ein temporärer speicheldichter Verschluss kann zusätzlich mit der GOZ-Nr. 2020 berechnet werden

GOZ-Nr. 2430

  • Die GOZ-Nr. 2430 (Medikamentöse Einlage) ist zusätzlich zu GOZ-Nr. 2380 berechnungsfähig.
  • Die GOZ-Nr. ist nur in Verbindung mit den GOZ-Nrn. 2360, 2380 oder 2410 und nur einmal je Zahn und Sitzung berechnungsfähig.

Weitere Hinweise:

  • Mortalamputation an einem bleibenden Zahn
  • Die Leistung wird analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
  • Mortalamputation an einem avitalen Milchzahn beim GKV-Patienten
  • Die Leistung ist nicht Bestandteil des BEMAs und muss vor Leistungserbringung mit dem GKV-Patienten/gesetzlichen Vertreter privat vereinbart werden (gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z).

Sitzung am 20.04.

(0)LeistungsbeschreibungGOZ/GOÄ-
Gebühr
Wichtige Hinweise
BeratungÄ11 x je Behandlungsfall (Dauer 1 Monat)
Vollständige UntersuchungÄ61 x je vollständige Untersuchung
Zahn 55 -
Vitalitätsprüfung
00701 x je Sitzung
Zahn 55 -
Oberflächenanästhesie
00801 x je KH/FZB
Zahn 55 -
Infiltrationsanästhesie
00901 x je Zahn
zzgl. Materialkosten f. das Anästhetikum
Zahn 55 -
Trepanation des Zahnes
23901 x je Zahn, je Sitzung
Zahn 55 -
Devitalisierung
§ 6 Abs. 1 GOZAnalogberechnung
Zahn 55 -
speicheldichter temporärer Verschluss
20201 x je Kavität


Sitzung am 25.04.

(0)LeistungsbeschreibungGOZ/GOÄ-
Gebühr
Wichtige Hinweise
Beratung-Beratung - Erneute Abrechnung noch nicht möglich, es handelt sich noch um denselben Behandlungsfall
Symptombezogene UntersuchungÄ51 x je Behandlungsfall
berechnungsfähig, da am 20.04. eine Ä6, jedoch keine Ä5 erfolgt ist
Zahn 55 -
Amputation und endgültige Versorgung
der avitalen Milchzahnpulpa
23801 x je Zahn
Zahn 55 -
Medikamentöse Einlage
24301 x je Zahn
Die GOZ-Nr. 2430 ist nur in Verbindung mit den GOZ-Nrn. 2360, 2380 und 2410 berechnungsfähig.
Zahn 55 -
Aufbaufüllung, adhäsive Befestigung
21801 x je Zahn
Adhäsive Befestigung21971 x je Befestigungselement
Zahn 55 -
Versorgung mit einer konfektionierten
metallischen Krone
22501 x je Zahn
zzgl. Materialkosten f. die konfektionierte metallische Krone
Zähne 54, 85 -
Füllungspolitur der jeweils vorhandenen
mod-Kompositfüllung
2 x 21301 x je Füllung




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