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GOZ
Behandlungsbeispiel: Mortalamputation gemäß GOZ-Nr. 2380
- 22. Mai 2024
- Lesezeit: 2min
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In diesem Behandlungsbeispiel wird die Mortalamputation gemäß GOZ-Nr. 2380 nach vorausgehender Devitalisierung eines Milchzahnes ausführlich aufgezeigt.
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GOZ-Nr. 2380
- Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa (Mortalamputation)
- nur an devitalen Milchzähnen
- je Zahn
- ein temporärer speicheldichter Verschluss kann zusätzlich mit der GOZ-Nr. 2020 berechnet werden
GOZ-Nr. 2430
- Die GOZ-Nr. 2430 (Medikamentöse Einlage) ist zusätzlich zu GOZ-Nr. 2380 berechnungsfähig.
- Die GOZ-Nr. ist nur in Verbindung mit den GOZ-Nrn. 2360, 2380 oder 2410 und nur einmal je Zahn und Sitzung berechnungsfähig.
Weitere Hinweise:
- Mortalamputation an einem bleibenden Zahn
- Die Leistung wird analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet.
- Mortalamputation an einem avitalen Milchzahn beim GKV-Patienten
- Die Leistung ist nicht Bestandteil des BEMAs und muss vor Leistungserbringung mit dem GKV-Patienten/gesetzlichen Vertreter privat vereinbart werden (gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z).
Sitzung am 20.04.
| (0)Leistungsbeschreibung | GOZ/GOÄ- Gebühr | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| Beratung | Ä1 | 1 x je Behandlungsfall (Dauer 1 Monat) |
| Vollständige Untersuchung | Ä6 | 1 x je vollständige Untersuchung |
| Zahn 55 - Vitalitätsprüfung | 0070 | 1 x je Sitzung |
| Zahn 55 - Oberflächenanästhesie | 0080 | 1 x je KH/FZB |
| Zahn 55 - Infiltrationsanästhesie | 0090 | 1 x je Zahn zzgl. Materialkosten f. das Anästhetikum |
| Zahn 55 - Trepanation des Zahnes | 2390 | 1 x je Zahn, je Sitzung |
| Zahn 55 - Devitalisierung | § 6 Abs. 1 GOZ | Analogberechnung |
| Zahn 55 - speicheldichter temporärer Verschluss | 2020 | 1 x je Kavität |
Sitzung am 25.04.
| (0)Leistungsbeschreibung | GOZ/GOÄ- Gebühr | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| Beratung | - | Beratung - Erneute Abrechnung noch nicht möglich, es handelt sich noch um denselben Behandlungsfall |
| Symptombezogene Untersuchung | Ä5 | 1 x je Behandlungsfall berechnungsfähig, da am 20.04. eine Ä6, jedoch keine Ä5 erfolgt ist |
| Zahn 55 - Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa | 2380 | 1 x je Zahn |
| Zahn 55 - Medikamentöse Einlage | 2430 | 1 x je Zahn Die GOZ-Nr. 2430 ist nur in Verbindung mit den GOZ-Nrn. 2360, 2380 und 2410 berechnungsfähig. |
| Zahn 55 - Aufbaufüllung, adhäsive Befestigung | 2180 | 1 x je Zahn |
| Adhäsive Befestigung | 2197 | 1 x je Befestigungselement |
| Zahn 55 - Versorgung mit einer konfektionierten metallischen Krone | 2250 | 1 x je Zahn zzgl. Materialkosten f. die konfektionierte metallische Krone |
| Zähne 54, 85 - Füllungspolitur der jeweils vorhandenen mod-Kompositfüllung | 2 x 2130 | 1 x je Füllung |
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