Befundklasse 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz
- 25. September 2026
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mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn.
Anmerkung;
Dieser Befund beschreibt nur die Erweiterung um einen Zahn. Für jeden zusätzlich zu erweiterndem Zahn wird dieser Befund um den Befund 6.4.1 (je zusätzlicher Zahn) ergänzt.
Festzuschuss 6.4
Der Festzuschuss 6.4 deckt verschiedene Wiederherstellungsmaßnahmen ab.
Folgende Maßnahmen werden zur Instandsetzung von Kunststoffbereichen an den zahntechnischen Prothesen durchgeführt,
- Erweiterung um einen Zahn und gebogene Klammern
- Erweiterung um einen Zahn mit gebogener Retention
- Erweiterung des Kunststoffsattels nach Extraktion
- Verschließen eines Sekundärteleskops im indirekten Verfahren nach Zahnextraktion
Beispiel 1:
Erweiterung um einen Zahn an einer Teilprothese (ohne Retention)
- Patient: GKV
- Abformung: konventionell - OK/UK
Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)
| (0)BEL II | Berechenbare Leistung | Menge | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 001 0 | Modell | 1 | |
| 005 3 | Modell nach Überabdruck | 1 | |
| 012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | |
| 801 0 | LE Instandsetzung | 1 | |
| 802 4 | LE Einarbeiten Zahn | 1 | |
| 933 0 | Versandkosten | 2 | nicht im Eigenlabor |
| Mat. | Konfektionszahn | 1 |
Beispiel 2:
Erweiterung um zwei Zähne an einer Teilprothese (mit gebogener Retention)
- Patient: GKV
- Abformung: konventionell - OK/UK
Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)
| (0)BEL II | Berechenbare Leistung | Menge | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| 001 0 | Modell | 1 | |
| 005 3 | Modell nach Überabdruck | 1 | |
| 012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | |
| 801 0 | LE Instandsetzung | 1 | |
| 802 4 | LE Einarbeiten Zahn | 1 | |
| 803 0 | Retention, gebogen | 1–2 | |
| 933 0 | Versandkosten | 2 | nicht im Eigenlabor |
| Mat. | Konfektionszahn | 1 |
Anmerkung:
Eine eventuelle Metallverbindung von Retention zur Metallbasis ist in der L-Nr. 803 0 bereits enthalten.
Das eventuell verwendete Lot für die Metallverbindung ist somit ebenfalls nicht abrechenbar, sollte aber mit einer Mengenangabe und "0 Euro" trotzdem auf der Rechnung dokumentiert sein.
Die L-Nr. 803 0 ist je Retention (nicht je zu ersetzendem Zahn) abrechenbar.
Innerhalb der BEL II sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander







