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Befundklasse 6: Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz

  • 25. September 2026
  • Lesezeit: 2min
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6.4 Prothetische versorgtes Gebiss mit Befundänderung mit erweiterungsbedürftiger herausnehmbarer Kombinationsversorgung ...




mit Maßnahmen im Kunststoffbereich, je Prothese bei Erweiterung um einen Zahn.

Anmerkung;
Dieser Befund beschreibt nur die Erweiterung um einen Zahn. Für jeden zusätzlich zu erweiterndem Zahn wird dieser Befund um den Befund 6.4.1 (je zusätzlicher Zahn) ergänzt.

Festzuschuss 6.4

Der Festzuschuss 6.4 deckt verschiedene Wiederherstellungsmaßnahmen ab.
Folgende Maßnahmen werden zur Instandsetzung von Kunststoffbereichen an den zahntechnischen Prothesen durchgeführt,

  • Erweiterung um einen Zahn und gebogene Klammern
  • Erweiterung um einen Zahn mit gebogener Retention
  • Erweiterung des Kunststoffsattels nach Extraktion
  • Verschließen eines Sekundärteleskops im indirekten Verfahren nach Zahnextraktion

Beispiel 1:

Erweiterung um einen Zahn an einer Teilprothese (ohne Retention)

  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell - OK/UK

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1
005 3Modell nach Überabdruck1
012 0Mittelwertartikulator1
801 0LE Instandsetzung1
802 4LE Einarbeiten Zahn1
933 0Versandkosten2nicht im Eigenlabor
Mat.Konfektionszahn1



Beispiel 2:

Erweiterung um zwei Zähne an einer Teilprothese (mit gebogener Retention)

  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell - OK/UK

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1
005 3Modell nach Überabdruck1
012 0Mittelwertartikulator1
801 0LE Instandsetzung1
802 4LE Einarbeiten Zahn1
803 0Retention, gebogen1–2
933 0Versandkosten2nicht im Eigenlabor
Mat.Konfektionszahn1



Anmerkung:
Eine eventuelle Metallverbindung von Retention zur Metallbasis ist in der L-Nr. 803 0 bereits enthalten.
Das eventuell verwendete Lot für die Metallverbindung ist somit ebenfalls nicht abrechenbar, sollte aber mit einer Mengenangabe und "0 Euro" trotzdem auf der Rechnung dokumentiert sein.
Die L-Nr. 803 0 ist je Retention (nicht je zu ersetzendem Zahn) abrechenbar.

Innerhalb der BEL II sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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