Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© magnific.com/pvproductions

Befundklasse 6: Instandsetzungen 6.3

  • 19. August 2026
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
6.3 Wiederherstellungs- und erweiterungsbedürftiger konventioneller Zahnersatz




6.3 Prothetisch versorgtes Gebiss ohne Befundveränderung mit wiederherstellungsbedürftiger herausnehmbarer-/Kombinationsversorgung mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich, auch Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen
oder anderer Verbindungselemente an dieser Versorgung, je Prothese

Festzuschuss 6.3

Der Festzuschuss 6.3 deckt verschiedene Wiederherstellungsmaßnahmen ab. Folgende Maßnahmen werden zur Instandsetzung von Metallbereichen an zahntechnischen Prothesen durchgeführt:

  • Wiederbefestigung Zahn mit gebogener Retention mit Verbindung an die Metallbasis
  • Wiederbefestigung Zahn mit gegossener Retention oder gegossenem Basisteil
  • Wiederbefestigung, Erneuerung oder Erweiterung
  • gebogene Klammer mit Verbindung an die Metallbasis
  • gegossene Klammer
  • Erneuerung Verblendung an Rückenschutzplatte
  • Wiederbefestigung von Sekundärteleskopen mit Metallverbindung, auch bei Erneuerung und Erweiterung von Sekundärteleskopen mit Verbindung an die Metallbasis
  • Wiederbefestigung anderer Verbindungselemente, auch Matrize eines Kugelkopfankers auf einer Wurzelstiftkappe, mit Verbindung an die Metallbasis

Beispiel:

  • Neue gegossene Klammer an einer Teilprothese
  • Patient: GKV
  • Abformung: konventionell – OK/UK

Abrechnung über BEL II (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell2
012 0Mittelwertartikulator1
204 1Zweiarmige gegossene Halte- und Stützvorrichtung1
212 0Zuschlag einzelne gegossene Klammer1
801 0LE Instandsetzung1
802 5LE Halte- und/oder Stützvorrichtung einarbeiten1
802 7LE Kunststoffsattelggf.je Kunststoffsattel
807 0Metallverbindung1
933 0Versandkosten2nicht im Eigenlabor
Mat.Lotgr.


Anmerkung:
Die für die L-Nr. 807 0 anfallenden Kosten für Lotmaterial können nach § 2 Punkt 4 der einleitenden Bestimmungen zu 75% abgerechnet werden.

Optionale Leistungen (bei diesem Beispiel):

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
002 3Verwendung von Kunststoff1–2bei vorhandenen Primärteilen, welche im Mund verblieben sind
005 3Modell nach Überabdruck1
202 6Ney-Stiel1


Seitens der KZBV sind bei dem FZ 6.3 über 50 verschiedene BEL Leistungen möglich!

Innerhalb des BEL II sind ggf. weitere oder andere Leistungen abrechenbar.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.