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Befunde in der Zahntechnik

  • 24. Januar 2024
  • Lesezeit: 2min
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Welche Auswirkung haben Befunde in der Zahntechnik?




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Der Festzuschuss deckt 60 Prozent der statistischen Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab. Regelmäßige Eintragungen im Bonusheft können den Festzuschuss erhöhen. Wurde das Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent. Wurde es zehn Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Zuschuss auf 75 Prozent. In begründeten Ausnahmefällen kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10 Jahres-Zeitraums folgenlos bleiben.

Die Festzuschüsse sind befundorientiert. D.h. jedem Befund werden dem Zahntechniker festzugeordnete BEL II-Leistungen „freigegeben“.
Diese Leistungen sind auch im Festzuschusskompendium seitens der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) einsehbar.

Alle Befunde (Situation im Mund) im Bereich Zahnersatz sind mit einer eigenen, festgelegten Nummer versehen. Diese Nummer wird auch im Heil- und Kostenplan eingetragen (Bereich II – Befunde für Festzuschüsse), und es werden die Zahneinheiten aufgeführt, die von diesem Befund betroffen sind.

Befund 1.1
medizinische Beschreibung:

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit, je Zahn

Beispiel aus der Zahntechnik:
Metallische Vollkrone außerhalb des Verblendbereichs

Mögliche Leistungen aus dem BEL II:

001 0 Modell
002 3 Verwendung von Kunststoff
002 4 Galvanisieren
005 1 Sägemodell
005 2 Einzelstumpfmodell
005 3 Modell nach Überabdruck
005 5 Fräsmodell
006 0 Zahnkranz
007 0 Zahnkranz sockeln
012 0 Mittelwertartikulator
020 1 Basis für Vorbissnahme
021 1 Individueller Löffel
021 3 Basis für Bissregistrierung
022 0 Bisswall
024 0 Übertragungskappe
031 0 Provisorische Krone
032 0 Formteil
102 1 Vollkrone/Metall
103 1 Vorbereiten Krone
103 2 Krone einarbeiten
136 0 Gefrästes Lager
150 0 Metallverbindung nach Brand
933 0 Versandkosten
Material:
NEM (970 0)

Diese Leistungen sind selbstverständlich nicht alle gleichzeitig berechenbar, stellen aber die möglichen BEL-Leistungen dar, aus dem die Laborrechnung entstehen kann.
Sollte eine Leistung berechnet werden, die nicht aufgelistet ist, kommt es zur Rechnungskorrektur seitens der KZV.

Mögliche zahntechnische Aufträge:

  • Vollkrone aus Metall
  • Krone mit Auflage
  • neue Krone unter Klammer „darunter arbeiten“
  • Formteil für Kronen (mindestens 3 nebeneinander)

Beispiel: Versorgung der Zähne 36 und 46 mit metallischen Vollkronen
Patient GKV
Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung über BEL II – 2014 (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1Gegenkiefer
001 0Modell1Kontrollmodell 36
001 0Modell1Kontrollmodell 46
005 1Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator2
102 1Vollkrone, Metall2
102 1Versandkosten2
970 0Verarbeitungsaufwand NEM2

Diese Leistungen beschreiben nur eine Abrechnungsvariante. Beachten Sie immer den individuellen Auftrag.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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