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Befund 2.3 Regelversorgung

  • 9. Juli 2025
  • Lesezeit: 3min
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Kriterium für den Befund 2.3 ist das Vorhandensein einer klinischen Situation, in der drei nebeneinanderliegende Zähne fehlen (zahnbegrenzte Lücke mit drei fehlenden Zähnen).




Laut Definition der Befundklasse 2 kann der Befund 2.3 pro Kiefer nur einmal auftreten, da bei zahnbegrenzten Lücken mit mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer die Befundklasse 3 (Lückensituation II) vorliegt. Eine zahnbegrenzte Lücke mit drei fehlenden Zähnen ist daher ein spezifisches Merkmal, das nicht mehrfach in einem Kiefer vorkommen kann. Dies stellt sicher, dass die Klassifikation klar und eindeutig bleibt.

Die Regelversorgung für den Befund 2.3 besteht darin, eine zahnbegrenzte Lücke mit drei fehlenden Zähnen gemäß den Richtlinien für Zahnersatz mit einer metallischen Brücke zu versorgen. In den Bereichen der Zähne 15 bis 25 und 34 bis 44 kann diese Brücke vestibulär verblendet werden. Diese Versorgung stellt sicher, dass die Funktion und Ästhetik der Zahnreihe wiederhergestellt werden. Alternativ können moderne Materialien, wie Keramik, für eine bessere Ästhetik in Betracht gezogen werden. Hierbei ist ggf. ein Wechsel in die gleichartige Abrechnung zu beachten.

1. Beispiel:

Versorgung mit einer keramisch verblendeten Brücke aus Nichtedelmetall von Zahn 23 bis Zahn 27 zum Ersatz der Zähne 23 bis 26.

  • Zahn 23: vestibulär keramisch verblendete Verblendkrone
  • Zahn 24: vestibulär keramisch verblendetes Brückenglied
  • Zahn 25: vestibulär keramisch verblendetes Brückenglied
  • Zahn 26: metallisches Brückenglied
  • Zahn 27: metallische Vollkrone
  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung BEL II 2014 (Regelversorgung)

(0)BELBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1–3Gegenkiefer, ggf. Modell
für Formteil,
Kontrollmodell
005 1Sägemodell1
012 0Einstellen in Mittelwertartikulator1
102 1Vollkrone/Metall1
102 4Krone für vestibuläre
Verblendung
1
110 0Brückenglied, Metall3
162 0Vestibuläre Verblendung Keramik3
933 0Versandkostenjewie tatsächlich angefallen
(nicht im Eigenlabor)
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung5
Mat.Edelmetalllegierunggr.bei Verwendung von Edelmetall
anstatt NEM



Innerhalb des BEL II sind ggf. weitere Leistungen abrechenbar.

2. Bespiel:

Versorgung mit einer keramisch verblendeten Brücke aus Nichtedelmetall von Zahn 22 bis Zahn 28 zum Ersatz der Zähne 25 bis 27.

  • Zahn 22: vestibulär keramisch verblendete Krone (wird zur zusätzlichen Retention benötigt)
  • Zahn 23: vestibulär keramisch verblendete Krone
  • Zahn 24: keine Versorgung wegen Lückenschluss
  • Zahn 25: vestibulär keramisch verblendetes Brückenglied
  • Zahn 26: metallisches Brückenglied
  • Zahn 27: metallisches Brückenglied
  • Zahn 28: metallische Vollkrone
  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK
(0)BELBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1–3Gegenkiefer, ggf. Modell
für Formteil,
Kontrollmodell
005 1Sägemodell1
012 0Einstellen in Mittelwertartikulator1
102 1Vollkrone/Metall1
102 4Krone für vestibuläre
Verblendung
2
110 0Brückenglied, Metall3
162 0Vestibuläre Verblendung
Keramik
3
933 0Versandkostenjewie tatsächlich angefallen
(nicht im Eigenlabor)
970 0Verarbeitungsaufwand NEM-
Legierung
6
Mat.Edelmetalllegierunggr.bei Verwendung von Edelmetall
anstatt NEM



Innerhalb dem BEL II sind ggf. weitere Leistungen abrechenbar.

Bei gesetzlich versicherten Patienten spielt nicht die Versicherungsart die ausschlaggebende Rolle, sondern der Auftrag bzw. die Versorgungsart.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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