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Befund 1.3 in der Zahntechnik

  • 20. März 2024
  • Lesezeit: 2min
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Innerhalb des Festzuschusssystems können unterschiedliche Festzuschüsse miteinander kombiniert werden. Dies hat zu Folge, dass eine größere Auswahl an möglichen zahntechnischen Leistungen entstehen kann.




Der Befund 1.3 beschreibt:

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte).

Dieser Befund ist ein möglicher Zusatzbefund zu den Befunden 1.1, 7.1 und 7.2 für Zähne im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4 (Verblendungsbereich gem. Ziffer 20 der Zahnersatz-Richtlinien) und daher nur mit diesen Befunden am selben Zahn kombinierbar. Eine Kombination mit dem Befund 1.2 ist nicht zulässig, da die Regelversorgung des Befundes 1.2 die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Versorgung mit einer metallischen unverblendeten Teilkrone ist.

Die Regelversorgung des Befundes 1.3 ist die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme Verblendung einer metallischen Vollkrone bei Vorliegen der Befunde 1.1, 7.1 und 7.2.

Befund 1.3
Medizinische Beschreibung:

Erhaltungswürdiger Zahn mit weitgehender Zerstörung der klinischen Krone oder unzureichende Retentionsmöglichkeit im Verblendbereich (15–25 und 34–44), je Verblendung für Kronen (auch implantatgestützte)

Beispiel aus der Zahntechnik:
vestibulär verblendete Krone innerhalb des Verblendbereiches

Mögliche Leistungen aus dem BEL II:

1024 Krone für vestibuläre Verblendung (abzüglich: 1021 Vollkrone/Metall)
1500 Metallverbindung nach Brand
1550 Konditionierung
1600 vestibuläre Verblendung Kunststoff
1610 Zahnfleisch Kunststoff
1620 Vestibuläre Verblendung Keramik
1630 Zahnfleisch Keramik
1640 Vestibuläre Verblendung Komposit
1650 Zahnfleisch Komposit
9330 Versandkosten

Hinzu kommen noch weitere zahntechnische Leistungen der Befunde 1.1 oder 7.1 oder 7.2.

Diese Leistungen sind selbstverständlich nicht alle gleichzeitig berechenbar, stellen aber die möglichen BEL-Leistungen dar, aus denen die Laborrechnung entstehen kann.
Sollte eine Leistung berechnet werden, die nicht aufgelistet ist, kommt es in der Regel zu einer Beanstandung durch die KZV.

Mögliche zahntechnische Aufträge:

  • Teilkrone aus Metall
  • Teilkrone mit Auflage
  • neue Teilkrone unter Klammer „darunter arbeiten“
  • Formteil für Teilkronen (mindestens 3 nebeneinander)
  • ….

Beispiel:

  • Versorgung der Zähne 13 und 23 mit vestibulär keramisch verblendeten Verblendkronen
  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung über BEL II – 2014 (Regelversorgung)

(0)BEL IIBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1Gegenkiefermodell
001 0Modell1Kontrollmodell 13
001 0Modell1Kontrollmodell 23
005 1Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator1
102 4Krone für vestibuläre Keramik2
162 0Vestibuläre Verblendung Keramik2
933 0Versandkosten2
970 0Verarbeitungsaufwand NEM2


In diesem Beispiel sind Leistungen aus dem Befund 1.1 und 1.3 miteinander kombiniert worden.

Diese Leistungen beschreiben nur eine Abrechnungsvariante. Beachten Sie immer den individuellen Auftrag,

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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