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Befund 1.3 Beispiele

  • 3. April 2024
  • Lesezeit: 2min
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Welche Auswirkung haben Befunde auf die zahntechnische Abrechnung?




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Der Befund 1.3 ist ein Zusatzbefund und wird mit anderen Befunden (1.1, 7.1 und 7.2 für Zähne im Oberkiefer bis einschließlich Zahn 5, im Unterkiefer bis einschließlich Zahn 4) kombiniert.
Eine Kombination mit dem Befund 1.2 ist nicht zulässig, da die Regelversorgung bei dem Befund 1.2 aus einer Versorgung mit einer metallischen, unverblendeten Teilkrone besteht.

Beispiel:

  • Versorgung des Zahnes 15 mit einer vollverblendeten Verblendkrone aus Metallkeramik, Versorgung des Zahnes 25 mit einer keramisch vollverblendeten Zirkonkrone, adhäsive Befestigung
  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung über BEL II – 2014 und BEB 97 (gleichartige Versorgung)

(0)BEL II/BEB 97Berechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1Gegenkiefermodell
001 0Modell1Kontrollmodell 15
001 0Modell1Kontrollmodell 25
005 1Sägemodell1
012 0Mittelwertartikulator1
933 0Versandkosten2wie tatsächlich angefallen
(nicht im Eigenlabor)
970 0Verarbeitungsaufwand NEM1
Mat.Edelmetallgr.bei Verwendung von
Edelmetall statt NEM
0103Modellsegment sägenjeje Segment
0104Stumpf aus Superhartgips2
0212Dowel-Pin setzenjeje Pin
0216Stumpf vorbereiten2
2122Krone gegossen, für Keramik- oder
Polymerglas-Vollverblendung
1
0xxxCAD/CAM Auftragsanlage1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Scananalyse, je Kiefer2neue Leistung
0xxxCAD/CAM Nutzung virtueller
Artikulator
1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Design Antagonistenmodell1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Design Arbeitsmodell1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Konstruktionsgrenze
definieren
1neue Leistung
0xxxCAD/CAM Design und Fräsen,
Krone
1neue Leistung
2612Mehrflächige Verblendung aus
Keramik
1
5306Keramik/gegossenes Glas
konditionieren
1
Mat.Zirkon1


Diese Leistungen beschreiben nur eine Abrechnungsvariante. Beachten Sie immer den individuellen Auftrag und den Herstellungsprozess.

Da der Befund 1.3 nur ein ergänzender Befund ist, ist eine andersartige Abrechnung nicht möglich.

Die gleichartige Versorgung des Befundes 1.3 beinhaltet die Verblendung von Kronen im Verblendbereich (Zähne 15–25 und 34–44), die über die nach den Zahnersatz-Richtlinien Versorgung hinausgeht. Dies sind z. B.:

  • Kronen mit okklusalen und/oder palatinalen Verblendungen im Verblendbereich (Zähne 15–25 und 34–44),
  • vollkeramische Kronen,
  • galvanisch hergestellte Kronen

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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