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Befund 1.1 in der Zahntechnik

  • 23. Februar 2024
  • Lesezeit: 2min
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Der Befund 1.1 lässt eine gleichartige Versorgung zu. Die gleichartige Versorgung des Befundes 1.1 umfasst die Versorgung mit Kronen, die über die nach den Zahnersatz-Richtlinien konforme (Regel-)Versorgung hinausgeht.




Dies gilt insbesondere für Kronen und Brücken, die mittels neuer digitaler Verfahren hergestellt werden. Unter Berücksichtigung der Zahnersatz-Richtlinien zählen zu den vorgenannten Kronen und Brücken, die nach neuen Verfahren hergestellt werden, für die der G-BA aber noch keine Empfehlung gem. § 135 Abs. 1 SGB V abgegeben hat, unter anderem Verblendkronen sowie verblendete Brückenglieder und -anker, die über die Verblendgrenzen hinausgehen, keramisch vollverblendete Kronen und Brücken, Vollkeramikkronen und -brücken sowie galvanisch hergestellte Kronen. Damit gehören unter anderem zur gleichartigen Versorgung des Befundes 1.1:

  • Kronen mit Verblendungen, die über den vestibulären Bereich hinaus gehen (Zähne 15–25 und 34–44),
  • Kronen mit Verblendungen außerhalb des Verblendbereichs (Zähne 15–25 und 34–44)
  • vollkeramische Kronen,
  • galvanisch hergestellte Kronen
  • optisch-elektronische Abformungen von Kronen

*Beispiel:
Versorgung der Zähne 36 und 46 mit metallischen Kronen und vestibulären keramischen Verblendungen

  • Patient GKV
  • Abformung: konventionell OK/UK

Abrechnung über BEL II – 2014 und BEB 97 (gleichartige Versorgung)

(0)BEL II/BEBBerechenbare LeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1Gegenkiefer
001 0Modell1Kontrollmodell 36
001 0Modell1Kontrollmodell 46
005 1Sägemodell1
933 0Versandkosten2
970 0Verarbeitungsaufwand NEM2alternativ auch über BEB möglich
0103Modellsegment sägen5je Segment
0104Stumpf aus Superhartgips2
0212Dowel-Pin setzen10je Pin
0216Stumpf vorbereiten2
2121Krone gegossen, für Keramik- oder Polymer-Glas-
Teilverblendung
2
2611Teilverblendung aus Keramik2
0103Modellsegment sägen2je Segment


Gegebenenfalls sind weitere notwendige Leistungen aus dem BEL II oder der BEB 97 möglich.

Beispiel:
Versorgung der Zähne 36 und 46 mit Cerec-Kronen – adhäsive Befestigung (Chairside)

  • Patient GKV
  • Abformung: digital OK/UK

Abrechnung über BEL II – 2014 und BEB 97 (gleichartige Versorgung)

(0)BEL II/BEB 97Berechenbare LeistungMengeAnmerkung

keine BEL-Leistungen möglich -

0xxxScan, virtuelle Konstruktion, Datentransfer2neue Leistung
2xxxCAM - Krone gefräst, aus Keramik2neue Leistung
5306Keramik/gegossenes Glas konditionieren2
5401Keramik/gegossenes Glas ätzen2
MaterialCerec-Block1je Einheit


Obwohl im zweiten Beispiel ausschließlich BEB-Leistungen abgerechnet wurden, handelt es sich immer noch um eine gleichartige Versorgung.

Innerhalb der BEB sind weitere Leistungen möglich.

Diese Leistungen beschreiben nur eine Abrechnungsvariante. Beachten Sie immer den individuellen Auftrag.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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