BEB Zahntechnik® – Teil 9
- 4. Februar 2026
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Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Dadurch wird eine wesentlich detailliertere Abrechnung gewährleistet, die den tatsächlichen Aufwand beschreibt. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch alle (möglichen) Positionen abgerechnet werden müssen.
Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:
| (0)L-Nr. | Beschreibung | Erläuterung zum Inhalt | Hinweise in der BEB | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 5.41.09.0 | Aufstellung scannen | Diagnostische Aufstellung/Aufstellung scannen. | Die BEB-Nr. 5.45.01.0 ist zusätzlich anzuwenden. | Je nach verwendetem System oder Software kann zusätzlich zur Abrechnung der L-Nr. 5.41.09.0 „Aufstellung scannen“ auch die L-Nr. 5.45.01.0 „Scan-Dateien matchen“ in Rechnung gestellt werden. Unabhängig davon können neben der L-Nr. 5.41.09.0 alle weiteren Leistungen, die im Rahmen der Aufstellung erbracht wurden, gesondert abgerechnet werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Scannen einer Prothese nicht unter der L-Nr. 5.41.09.0 „Aufstellung scannen“ abgerechnet werden kann. Die L-Nr. 5.41.09.0 bezieht sich ausschließlich auf das Scannen einer Aufstellung und kann pro Scan berechnet werden– unabhängig von der Anzahl der in der Aufstellung enthaltenen Zähne. Der Begriff „Aufstellung scannen“ beschreibt den Prozess der digitalen Erfassung oder des Scannens einer Aufstellung, der zur Gewinnung präziser Daten für die Fertigung von Zahnersatz oder anderen zahntechnischen Arbeiten dient, wie beispielsweise Veneers, Kronen, Brücken oder Prothesen. |
| 5.42.01.0 | Modell scannen für Metallbasis OK | Metallbasisausdehnung und Klammern anzeichnen, auf Träger spannen, im Scanner platzieren, scannen, Modell aus Scanner nehmen und reinigen. | Nur für den Oberkiefer, für den Unterkiefer ist die BEB Nr. 5.42.02.0, für ein gegossenes Basisteil OK oder UK ist die BEB Nr. 5.42.03.0 anzuwenden. Ggfs. ist noch zusätzlich die BEB Nr. 5.40.02.0 Ausblocken für Scan anzusetzen. | Die Abrechnung der L-Nr. 5.42.01.0 „Modell scannen für Metallbasis OK“ ist ausschließlich für Scans im Oberkiefer vorgesehen. Bei der Verwendung eines gegossenen Basisteils anstelle einer Metallbasis ist die L-Nr. 5.42.03.0 „Modell scannen für Basisteil OK oder UK“ heranzuziehen. Ein eventuelles Ausblocken des Modells kann zusätzlich mit der L-Nr. 5.40.02.0 „Ausblocken für Scan“ abgerechnet werden. Sollte der Scan im Unterkiefer erfolgen, ist die L-Nr. 5.42.01.0 nicht anwendbar; in diesem Fall ist die L-Nr. 5.42.02.0 „Modell scannen für Metallbasis UK“ zu verwenden. Es ist wichtig zu beachten, dass die L-Nr. 5.42.01.0 nicht das Scannen einer bereits vorhandenen Metallbasis beschreibt. Stattdessen ermöglicht sie die Konstruktion einer Metallbasis im Anschluss an den Scan, wobei Größe und Umfang der Metallbasis keine Rolle spielen. |
| 5.42.02.0 | Modell scannen für Metallbasis UK | Metallbasisausdehnung und Klammern anzeichnen, auf Träger spannen, im Scanner platzieren, scannen, Modell aus Scanner nehmen und reinigen. | Nur für den Unterkiefer, für den Oberkiefer ist die BEB Nr. 5.42.01.0, für ein gegossenes Basisteil OK oder UK ist die BEB Nr. 5.42.03.0 anzuwenden. Ggfs. ist noch zusätzlich die BEB Nr. 5.40.02.0 Ausblocken für Scan anzusetzen. | Die L-Nr. 5.42.02.0 „Modell scannen für Metallbasis UK“ ist ausschließlich für Scans im Unterkiefer vorgesehen. Soll ein gegossenes Basisteil und keine Metallbasis gescannt werden, ist die L-Nr. 5.42.03.0 „Modell scannen für Basisteil OK oder UK“ zu verwenden. Ein eventuell erforderliches Ausblocken am Modell kann zusätzlich unter der L-Nr. 5.40.02.0 „Ausblocken für Scan“ abgerechnet werden. Bei einem Scan im Oberkiefer ist die L-Nr. 5.42.02.0 nicht anwendbar; stattdessen muss die L-Nr. 5.42.01.0 „Modell scannen für Metallbasis OK“ verwendet werden. Abschließend ist zu betonen, dass die L-Nr. 5.42.02.0 „Modell scannen für Metallbasis UK“ nicht das direkte Einscannen einer Metallbasis beschreibt. |
Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.
Weiter geht es im nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander







