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BEB Zahntechnik® – Teil 8

  • 19. November 2025
  • Lesezeit: 3min
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In der BEB Zahntechnik® sind die Leistungsbeschreibungen genau zu beachten. Teilweise sind die Leistungen je Zahneinheit, teilweise je Auftrag oder je Kiefer abzurechnen.




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Sollten die Leistungen individuell angepasst werden, können, wie bisher, zu vorhandenen Leistungen entsprechende Unterpositionen angelegt werden.

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BeschreibungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.41.06.0Abutment scannen, je AbutmentAbutments aufschrauben, Schraubenöffnung mit Wachs verschließen, ggfs. mit Anti-Reflexions-Spray einsprühen, Abutment abschrauben und reinigen, je Abutment.Je nach Software ist die BEB Nr. 5.45.01.0 ein Mal oder je Implantat zusätzlich anzuwenden.Die Berechnung dieser Position ist softwarespezifisch. Sie kann einmalig oder pro Implantat zusätzlich anfallen, abhängig davon, wie die Software die entsprechenden Arbeitsschritte bewertet.
Diese Leistungsnummer wird für das Abgleichen von Scandaten eingesetzt. Ihre Berechnung ist abhängig vom verwendeten System und der Software.
Das Scannen von Abutments, unabhängig davon, ob sie konfektioniert oder individuell hergestellt wurden, berechtigt zur Berechnung dieser Leistungsnummer. Sofern Abutments klassisch abgeformt und auf einem Modell in Gips oder Kunststoff dargestellt werden, entfällt diese Berechnungsmöglichkeit.
5.41.07.0Steg scannen, Grundeinheit mit 2 PfostenMontieren von 2 Scanbodys/Abutments, alle weiteren Maßnahmen zum Scan, wie ggfs. Einsprühen usw. und Scannen der Gesamtsituation.Je nach Software ist die BEB Nr. 5.45.01.0 ein Mal oder je Stegpfosten zusätzlich anzuwenden, auch für Steg auf natürlichem Zahn oder Wurzel.Die Leistung "Scan-Dateien matchen" (L-Nr. 5.45.01.0) wird benötigt, um verschiedene Scans miteinander abzugleichen und eine präzise Passform zu gewährleisten. Diese Leistung kann zusätzlich zur Leistung "Steg scannen" (L-Nr. 5.41.07.0) berechnet werden, wenn ein Steg auf natürlichen Zähnen befestigt ist sowie für jeden zusätzlichen Scanbody oder Abutment.
Die Leistung "Steg scannen" wird ausschließlich für Stege auf natürlichen Zähnen berechnet und nicht für Stege auf Implantaten oder für Bereiche, in denen ausschließlich Kronen angefertigt werden.
5.41.08.0Steg scannen, je weiteren PfostenJe weiterem Stegpfosten, die Montage des Scanbodys/Abutments ist enthalten.Je nach Software ist die BEB Nr. 5.45.01.0 einmal mit der Grundeinheit oder je weiteren Stegpfosten zusätzlich anzuwenden. Begleitende Leistungen wie Einsprühen sind in der Grundeinheit enthalten.Die Abrechnung der Leistungen für das Scannen von Stegen erfolgt je nach System und Software sowie bezogen auf die spezifische Anordnung der Implantate unterschiedlich.
Einzelscan:
Für das Abgleichen von Scandaten kann zusätzlich zur eigentlichen Scaneinheit die Leistung mit der L-Nr. 5.45.01.0 berechnet werden.
Mehrere Implantate:
Grundeinheit: Für einen Steg mit zwei Implantaten ist die Leistung mit der L-Nr. 5.41.07.0 zu berechnen.
Zusätzliche Implantate:
Für jedes weitere Implantat über zwei hinaus ist die Leistung mit der L-Nr. 5.41.08.0 zu berechnen. Die Leistung mit der L-Nr. 5.41.08.0 setzt jedoch voraus, dass die Grundeinheit (L-Nr. 5.41.07.0) bereits berechnet wurde.
Ausnahme:
Beschliffene Zähne: In Bereichen mit ausschließlich beschliffenen Zähnen und Kronenarbeiten kann die Leistung mit der L-Nr. 5.41.08.0 nicht berechnet werden.


Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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