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BEB Zahntechnik® - Teil 6

  • 1. Oktober 2025
  • Lesezeit: 3min
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Die Neuauflage der BEB Zahntechnik® ermöglicht eine wesentlich genauere Abrechnung von Leistungen.




Das bedeutet jedoch nicht, dass auch alle erfassten Aufwände abgerechnet werden müssen. Das Abrechnen der jeweiligen Leistungen bleibt eine individuelle Entscheidung des Anwenders.

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BeschreibungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.35.04.0CAM-Daten für SLM anlegenVervollständigen der MDR-Dokumentation (Chargennummer etc.), SLM-Datei erzeugen und in Anlage einspeisenDer Materialwechsel, das Starten des SLM-Verfahrens, sie Produktionszeiten und das Material, das Entnehmen der Trägerplatte sowie die Reinigung und Wartung der Anlagen und auch die Softwarekosten sind in einem Maschinenstundensatz zu erfassen.Die L-Nr. 5.35.04.0 „CAM-Daten für SLM anlegen“ kann berechnet werden, wenn das selektive Laserschmelzen (SLM) intern durchgeführt wird. Das selektive Laserschmelzen ist ein Verfahren, das dem selektiven Lasersintern (SLS) ähnelt, sich jedoch dadurch unterscheidet, dass beim SLM der Schmelzpunkt des Materials überschritten wird. Dieses Verfahren hat sich als Standard etabliert, um Metalle als Rohstoffe für den 3D-Druck zu nutzen.
5.40.01.0Segment zum Scannen vorbereiten, je SegmentSegment aus dem Modell nehmen, auf Träger spannen, im Scanner platzieren, nach dem Scan wieder ins Modell zurücksetzen, je SegmentFür das Scannen der Segmente ist die BEB-Nr. 5.41.03.0 anzuwenden, für Zahnfleischmasken ist die BEB-Nr. 5.41.04.0 anzuwenden.Falls im Anschluss an die Vorbereitung ein Scanvorgang durchgeführt wird, kann die Leistungsnummer 5.41.03.0 "Segment/WaxUp scannen, je Scanvorgang" in Rechnung gestellt werden. Wird das Modell jedoch zum Scannen an ein Fräszentrum oder Labor weitergeleitet, ist diese Leistung nicht abrechenbar. Die Abrechnung der Leistungsnummer 5.41.03.0 "Segment/WaxUp scannen, je Scanvorgang" erfolgt anhand der zu scannenden Segmente und muss nicht mit der Anzahl der Stümpfe oder Implantate übereinstimmen.
5.40.02.0Ausblocken für Scan, je RegionVerschließen von untersichgehenden Räumen, je RegionAn Zähnen, Interdentalräumen, Verbindungselementen, Kieferkammregionen, je zusammenhängenden RegionDa die Leistungsbeschreibung und die Anwendungshinweise nicht eindeutig in der Beschreibung sind, kann diese Leistung bei dem nachfolgenden Scan mehrfach berechnet werden. Sollte diese Leistung mehrfach an einem Kiefer berechnet werden, kann es vorteilhaft sein, die entsprechenden Regios ebenfalls anzugeben.
5.41.01.0Einzelmodell scannenModell auf den Träger spannen und im Scanner platzieren, Scan starten, Modell dem Scanner entnehmenFür eine Metallbasis sind die BEB-Nrn. 5.42.01.0 oder 5.42.02.0, für ein gegossenes Basisteil ist die BEB-Nr. 5.42.03.0 anzuwenden.Die L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“ kann für einen Modellscan berechnet werden, es sei denn, anschließend wird eine Metallbasis oder ein gegossenes Basisteil gefertigt. Diese Position kann auch bei einem „halben“ Modell angesetzt werden. Das digitale Scannen eines Modells – unabhängig davon, ob es sich um ein vollständiges Modell oder ein Teilmodell handelt – ist ein zentraler Schritt in der CAD/CAM-Zahntechnik. Es dient der Herstellung von Kronen, Brückengliedern oder Inlays und ermöglicht eine präzise Abbildung der oralen Anatomie des Patienten. Das erstellte digitale Modell bildet die Grundlage für die virtuelle Konstruktion am Computer und dient anschließend als Basis für die Herstellung der finalen Restaurationen mit höchster Präzision und Passgenauigkeit mittels CAM-Fräsung.



Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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