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BEB Zahntechnik® - Teil 5

  • 5. September 2025
  • Lesezeit: 3min
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In den neuen Leistungen der BEB Zahntechnik® wird großer Wert auf die detaillierte Abrechnung der Dokumentation gelegt.




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In vielen Abrechnungsposition sind entsprechende Dokumentationsaufwände berücksichtigt worden. Aus diesem Grund sollten diese Leistungen auch entsprechend abgerechnet werden.

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BeschreibungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.34.01.0Konstruktionsdaten laden für CAM VerarbeitungKonstruktionsdaten aus CAD-Verarbeitung ladenAuch anzuwenden, wenn CAD- und CAM-Verarbeitung in einem Arbeitsgang erfolgt.Die L-Nr. 5.34.01.0 ist softwareunabhängig abrechenbar, aber bei der Abrechnung ist darauf zu achten, dass es ausschließlich zu einer CAM-Fertigung kommt.
5.35.01.0CAM-Daten für Fräsmaschine anlegenVervollständigen der MDR-Dokumentation (Chargennummer etc.), Fräsdatei erzeugen und in Fräsanlage einspeisenDas Blanc- oder Werkzeugwechseln, das Starten der Fräsung, die Fräszeiten, das Entnehmen der Blancs sowie die Reinigung und Wartung der Fräsanlagen und auch die Softwarekosten sind in einem Maschinenstundensatz zu erfassen.Die L-Nr. 5.35.01.0 kann berechnet werden, wenn der Fräsvorgang intern stattfindet. Die Rüst- und Verteilzeit (das Blanc- oder Werkzeugwechseln, das Starten der Fräsung, die Fräszeiten, das Entnehmen der Blancs sowie die Reinigung und Wartung der Fräsanlagen und auch die Softwarekosten) sind im zu kalkulierenden Preis zu berücksichtigen. Aufgrund der MDR-Richtlinien sind die Dokumentationen mindestens 10 Jahre aufzubewahren.
5.35.02.0CAM-Daten für 3D-Drucker anlegenVervollständigen der MDR-Dokumentation (Chargennummer etc.), Druckdatei erzeugen und in 3D-Drucker einspeisen.Das Wechseln des Druckermaterials, das Starten des Druckvorganges, die Druckzeiten und das Material, das Entnehmen der Druckplatte sowie die Reinigung und Wartung der Druckanlagen und auch die Softwarekosten sind in einem Maschinenstundensatz zu erfassen.Die L-Nr. 5.35.02.0 kann berechnet werden, wenn der Druckvorgang intern stattfindet, wobei das Druckmaterial separat berechnet werden kann. Sollte in diesem Arbeitsschritt softwareseitig keine Dokumentation möglich sein, ist ggf. die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ zusätzlich abzurechnen.
5.35.03.0CAM-Modelldaten für 3D-Drucker anlegenVervollständigen der MDR-Dokumentation (Chargennummer etc.), Druckdatei erzeugen und in 3D-Drucker einspeisen.Das Wechseln des Druckermaterials, das Starten des Druckvorganges, die Druckzeiten und das Material, das Entnehmen der Druckplatte sowie die Reinigung und Wartung der Druckanlagen und auch die Softwarekosten sind in einem Maschinenstundensatz zu erfassen.Die L-Nr. 5.35.03.0 kann berechnet werden, wenn der Druckvorgang intern stattfindet. Sollte in diesem Arbeitsschritt softwareseitig keine Dokumentation möglich sein, ist ggf. die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ zusätzlich abzurechnen. Bezüglich des verbrauchten Materials sollte beachtet werden, ob „ganze“ oder „halbe“ Modelle erstellt wurden. Da es sich bei Modellen nicht um Sonderanfertigungen im Sinne der MDR handelt, muss diese Dokumentation nicht 10 Jahre aufbewahrt werden.


Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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