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BEB Zahntechnik® - Teil 4

  • 29. Juli 2025
  • Lesezeit: 3min
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In den neuen Leistungen der BEB Zahntechnik® werden u.a. auch digitale Versandleistungen detaillierter dargestellt.




Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BeschreibungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.32.01.0Konstruktionsplanung versendenKonstruktionsdokumentation (Bilder, PRä-View) per Mail oder Datenträger versenden, MDR DokumentationVersenden aller relevanten Unterlagen zur CAM-Produktionsfreigabe durch den Auftraggeber, je Versand. Achtung: DSGVO beachtenDiese Leistung beinhaltet eine vollständige MDR-konforme Dokmentation. Das bedeutet, dass alle gesetztlich vorgeschriebenen Dokumentationsanforderungen gemäß der EU-Medizinprodukteverordnung 2017/745 erfüllt werden.
Diese Leistung ist bei allen Arten von Konstruktionsplanungsdateien berechenbar, wenn diese versendet werden.
2.11.04.0Farbanpassung FräskeramikZahnfleisch aus Keramik-Die L-Nr. 2.11.05.0 "Zahnfleisch auf Fräskeramik" kann je Zahneinheit einmal berechnet werden.
Die Integration von künstlichem Zahnfleisch in eine fräskeramische Verblendung ermöglicht nicht nur eine ästhetische Gestaltung, sondern dient auch zur Kompensation von Kieferatrophien oder -defekten. Aus diesem Grund wurde diese zusätzliche Behandlungsoption in das Leistungsspektrum aufgenommen.
Die L-Nr. 5.32.01.0 "Konstruktionsplanung versenden" kann sowohl bei einer internen als auch bei einer externen Kostruktion (z. B. Fräszentrum) enstehen und beschreibt nur den Datenversand.
5.32.02.0Konstruktion nach Weisung des Auftraggebers anpassen, je 5 MinAbänderung der Konstruktionsplanung auf Anweisung des AuftraggebersAuch onlineUnabhängig vom Aufwand wird diese Leistung nach Zeiteinheiten, je 5 begonnene 5 Minuten, berechnet.
Die L-Nr. 5.32.02.0 "Konstruktion nach Weisung des Auftraggebers anpassen, je 5 Min." kann sowohl eigene als auch vom Kunden erstellte Konstruktionen umfassen.
Ohne eine explizite Beauftragung durch den Auftragsgeber kann diese Leistung nicht erbracht werden.
5.33.01.0Auftrag an CAD/CAM-Abteilung/-Betrieb erstellen und versendenScan- oder Konstruktionsdaten laden und an CAM/CAD-Betrieb per Mail oder Datenträger versenden, MDR DokumentationVersenden aller relevanten Unterlagen zur CAD- und/oder CAM-Produktion an den Auftragsnehemer, Achtung: DSGVO beachten, auch bei Versand innerhalb des BetriebesDie umfassende Dokumentation, die Teil dieser Leistung ist, entspricht den strengen Vorgaben der MDR. Hierbei werden alle relevanten Aspekte abgedeckt, um eine vollständige Erfüllung der Dokumentationspflichten sicherzustellen. Eine alleinstehende Konformitätserklärung genügt den Anforderungen der MDR nicht. Die L-Nr. 5.33.01.0 „Auftrag an CAD/CAM-Abteilung/-Betrieb erstellen und versenden“ umfasst auch das Versenden von Scan- oder Konstruktionsdaten mittels Datenträger (z.B. USB-Stick). Der Hinweis „…aller relevanten Unterlagen zur CAD- und/oder CAM-Produktion…“ lässt einen relativ großen Spielraum zu. Denkbar wären z.B. Scandaten, Konstruktionsdaten, Kieferrelationsbestimmungen, digitale Farbbestimmung usw.
5.33.03.0Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichernArbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichernMDR konforme Dokumentation von verwendeter Menge und von verwendetem Material, ggfs. auch Zeitdokumentation für MaschinenzeitenDie Leistung „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ (L-Nr. 5.33.03.0) kann auch für nicht digitale Arbeitspapiere berechnet werden. Für das bloße Ausfüllen eines Technikerzettels ist diese Leistung allerdings nicht berechenbar – er muss im Anschluss abgespeichert werden.

Wenn die L-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ berechnet wird, müssen auch alle weiteren MDR-Anforderungen erfüllt werden.

Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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