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BEB Zahntechnik® – Teil 22

  • 14. Oktober 2026
  • Lesezeit: 3min
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Teilweise sind in den Leistungsbezeichnungen Hinweise enthalten, die auf den Fertigstellungsprozess der jeweiligen Leistung deuten. Diese sollten dann auch entsprechend beachtet werden.




Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.LeistungstextErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.70.06.0Tertiärkonstruktion für mehrflächige Verblendung konstruieren, je ZahneinheitStegmantel über Steg konstruieren, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank wählen, dem Kieferkamm anpassen und für mehrflächige Verblendung reduzieren, je ZahnsegmentÜber Steg, Abutment, Sekundärteleskop. -konusDie L-Nr. 5.70.06.0 "Tertiärkonstruktion für mehrflächige Verblendung konstruieren, je Zahneinheit" muss nicht zwingend auf einem digital gefertigten Sekundärteil basieren, sondern kann auch auf gegossenen, galvanisierten oder ähnlichen Sekundärteilen angewendet werden. Die nachfolgende Vollverblendung kann je nach Material entweder über die L-Nr. 2.02.07.0 "Vollverblendung Composite" oder die L-Nr. 2.03.07.0 "Vollverblendung Keramik" abgerechnet werden. Es ist nicht möglich, die L-Nr. 5.70.06.0 "Tertiärkonstruktion für mehrflächige Verblendung konstruieren, je Zahneinheit" für die Sekundärteile selbst abzurechnen. Wenn die L-Nr. 5.70.06.0 berechnet wird, kann die L-Nr. 6.01.06.0 "Aufstellung Zahn auf Metallbasis, Leistungseinheit" nicht für dieselbe Zahneinheit herangezogen werden. Die L-Nr. 5.70.06.0 "Tertiärkonstruktion für mehrflächige Verblendung konstruieren, je Zahneinheit" kann pro Zahneinheit abgerechnet werden. Aus diesem Grund müssen die genauen Regionen etwaiger Implantate berücksichtigt werden.
5.70.07.0Gegossenes Basisteil konstruierenEinschubrichtung festlegen und ausblocken, Basisausdehnung gestaltenZusätzliche Stützelemente sind mit der BEB-Nr. 5.71.01.0, Klammern mit der BEB-Nr. 5.71.02.0 und Verbinder mit der BEB-Nr. 5.71.03.0 anzusetzen.Zusätzlich zur Leistung mit der L-Nr. 5.70.07.0 "Gegossenes Basisteil konstruieren" können je nach Bedarf weitere Leistungen entstehen, darunter das Konstruieren von Stützelementen (L-Nr. 5.71.01.0, pro Element), das Konstruieren von Klammern (L-Nr. 5.71.02.0, pro Klammerarm) und der Klammer-/Stützelementverbinder (L-Nr. 5.71.03.0). Arbeiten, die bereits im Leistungsinhalt der Hauptposition enthalten sind, sind nicht gesondert berechenbar, und es können dafür auch keine neuen Unterpositionen erstellt werden. Da bei der Leistung L-Nr. 5.70.07.0 "Gegossenes Basisteil konstruieren" kein spezifischer Kiefer genannt ist, kann sie sowohl für Ober- als auch für Unterkieferbasisteile angewendet werden.
5.71.01.0Stützelement konstruieren, je StützelementStützelement (Auflage) konstruierenZusätzliche Klammern sind mit der BEB-Nr. 5.71.02.0 und Verbinder mit der BEB-Nr. 5.71.03.0 anzusetzen.Zusätzlich zur Leistungsposition L-Nr. 5.71.01.0 "Stützelement konstruieren, je Stützelement" können bei Bedarf weitere Leistungen, wie die L-Nr. 5.71.02.0 "Klammern konstruieren, je Klammerarm" oder L-Nr. 5.71.03.0 "Klammer-/Stützelementverbinder", abgerechnet werden. Eine basale, metallische Auflage ist nicht in der L-Nr. 5.71.01.0 enthalten und kann somit nicht berechnet werden. Die L-Nr. 5.71.01.0 bezieht sich ausschließlich auf digital gefertigte, nicht auf gebogene Stützelemente.
5.71.02.0Klammerarm konstruieren, je KlammerarmKlammerarme konstruieren.Zusätzliche Stützelemente sind mit der BEB-Nr. 5.71.01.0 und Verbinder mit der BEB-Nr. 5.71.03.0 anzusetzen.Die L-Nr. 5.71.02.0 „Klammerarm konstruieren, je Klammerarm“ beschreibt ausschließlich die Konstruktion von digital gefertigten, nicht gebogenen Klammerarmen, deren Fertigung auch extern, beispielsweise in einem Fräszentrum, erfolgen kann. Zusätzlich zu dieser Leistung können gegebenenfalls die L-Nr. 5.71.01.0 „Stützelement konstruieren, je Stützelement“ und die L-Nr. 5.71.03.0 „Klammer-/Stützelementverbinder“ in Rechnung gestellt werden. Für gebogene Elemente ist diese Leistung jedoch nicht berechenbar.



Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition.
Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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