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BEB Zahntechnik® – Teil 17

  • 24. Juli 2026
  • Lesezeit: 3min
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Trotz der neuen digitalen Leistungen sind die genauen Arbeitsprozesse detailliert zu bewerten.




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Manuelle Leistungen sind den digitalen Leistungen gegenüberzustellen und teilweise vermischen sich Arbeitsschritte. Aus diesem Grund sind die Leistungsbeschreiben und die Anwendungshinweise genau zu be(tr)achten.

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.LeistungstextErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.60.03.0Bohrhülse konstruierenBohrhülsentool aus Datenbank wählen und entsprechend der Einschubrichtung ausrichten.He nach gewähltem Implantatsystem und der angewendeten OP-Technik ist die Bohrhülse im Durchmesser und der Höhe zur Knochenoberfläche zu positionieren.Man kann bestimmte vorab geleistete Leistungen berechnen, darunter das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0) und das Scannen der Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0). Auch das Material für eine konfektionierte Bohrhülse, die aus der Datenbank ausgewählt wurde, ist berechenbar. Nicht berechenbar ist hingegen die L-Nr. 5.60.03.0 „Bohrhülse konstruieren“ für das manuelle Einarbeiten einer konfektionierten Bohrhülse, die nicht der Datenbankauswahl entspricht. Leistungen, die beispielsweise softwarebedingt anfallen und nicht durch die BEB-Zahntechnik® abgedeckt sind, können als individuelle Unterpositionen zu bestehenden Positionen abgerechnet werden.
5.61.01.0Individuelles Abutment für Krone konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen und entsprechend der Einschubrichtung ausrichten, Emergenzprofil und Stufe für Stegpfosten gestalten.Auch auf KlebebasisBestimmte vorbereitende Leistungen, wie das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen von Einzelmodellen (L-Nr. 5.41.01.0) und das Scannen der Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0), sind abrechenbar, ebenso das Material für konfektionierte Klebebasen, wie Ti-Basen, dessen Kosten sich nach der Datenbankauswahl richten. Hingegen ist die Leistung "Individuelles Abutment für Krone konstruieren" (L-Nr. 5.61.01.0) nicht berechenbar, wenn ein konfektioniertes Abutment in ein gedrucktes Modell eingearbeitet wird oder wenn Krone und Abutment aus einem einzigen Stück bestehen. Bei der Rechnungslegung ist zu beachten, dass die L-Nr. 5.61.01.0 sowohl Abutments aus einem Stück als auch verklebte Abutments auf konfektionierten Basen umfasst.
5.61.02.0Individuelles Abutment für Stegpfosten konstruierenS Abutmenttool aus Datenbank wählen und entsprechend der Einschubrichtung ausrichten, Emergenzprofil und Stufe für Stegpfosten gestalten.Auch auf Klebebasis anzuwenden.Vorbehaltlich der Erstellung eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), dem Scannen eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0) und des Scannens der Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) können vorbereitende Arbeiten abgerechnet werden. Ebenso ist das Material für eine konfektionierte Klebebasis, wie eine Ti-Base, basierend auf der Datenbankauswahl berechenbar. Die L-Nr. 5.61.02.0 „Individuelles Abutment für Stegpfosten konstruieren“ ist jedoch nicht abrechenbar, wenn ein konfektioniertes Abutment auf einem gedruckten Modell eingearbeitet wird oder Krone und Abutment aus einem Stück bestehen. Hinsichtlich der Rechnungslegung sind die Folgeleistungen für den Steg berechenbar, und die L-Nr. 5.61.02.0 kann sowohl ein einteiliges Abutment als auch ein verklebtes Abutment auf einer konfektionierten Basis umfassen.
5.62.01.0Vollanatomische Inmplantatkrone konstruierenAbutmenttool aus Datenbank wählen, den Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte).Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Bestimmte vorbereitende Leistungen, wie das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0), das Scannen der Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) und das Konstruieren von Verbindern (L-Nr. 5.55.04.0), sind abrechenbar. Hingegen können Arbeitsschritte, die bereits in der L-Nr. 5.62.01.0 „Vollanatomische Implantatkrone konstruieren“ enthalten sind, nicht zusätzlich berechnet werden. Wird eine vollanatomische Krone mittels Malfarbe koloriert, sind die L-Nrn. 5.82.03.0 „Handling Glas/Farbe infiltrieren“ und 1.17.13.0 „Handling Keramikbrände monolithischer Gerüste nur durch Bemalung“ abrechenbar; diese entfallen jedoch bei manueller Politur der Krone.


Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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