BEB Zahntechnik® – Teil 16
- 17. Juli 2026
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Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Leistungen, die im Rahmen der BEB Zahntechnik® abgerechnet werden, sind entsprechend der Leistungsbeschreibung des VDZI auch so zu erbringen. Es können trotzdem zusätzliche individuelle Leistungen als Unterpositionen angelegt werden.
Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:
| (0)L-Nr. | Leistungsbeschreibung | Erläuterung zum Inhalt | Hinweis in der BEB | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| 5.56.04.0 | Sekundärteleskop-, konuskrone für mehrflächige Verblendung konstruieren | Den Kronen definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzieren. | Befindet sich das Sekundärteil im Verband mit anderen Sekundärteilen, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB Nr. 5.55.04.0 anzuwenden, je Verbindung. | Bei verblockten Sekundärteilen kann die Leistungsnummer L-Nr. 5.55.04.0 "Verbinder konstruieren, je Verbinder" zusätzlich berechnet werden. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Leistung für vollanatomische oder teilverblendete Sekundärkronen nicht abgerechnet werden kann. Im Gegensatz zur traditionellen Fertigungsmethode, bei der eine Sekundärkrone aus Wachs modelliert und anschließend in der gewünschten Dentallegierung gegossen wird (wie beispielsweise unter BEB-L-Nr. 3.02.03.0 beschrieben), wird die hier erläuterte CAD-Sekundärkrone direkt am Computer konstruiert, wobei die daraus resultierenden Daten die Grundlage für den nachfolgenden CAM-Fräsprozess bilden. |
| 5.57.01.0 | Feinmechanisches Verbindungselement konstruieren | Feinmechanisches Verbindungstool aus Datenbank wählen und entsprechend der Einschubrichtung ausrichten. | Die Zeiten können je nach gewähltem Verbindungselement variieren. | Der Begriff „Feinmechanisches Verbindungselement konstruieren“ beschreibt keine konkrete Art von Verbindungselement. Aufgrund der stark variierenden Zeitaufwände ist eine individuelle Preiskalkulation hierfür unerlässlich. Gleichzeitig ist die Leistungsnummer (L-Nr.) 5.57.01.0 für das Konstruieren feinmechanischer Verbindungselemente nicht anwendbar, wenn es sich um konfektionierte, also vorgefertigte, Verbindungselemente handelt. |
| 5.57.02.0 | Stegsegment konstruieren, je Ersatzzahn | Steg aus Datenbank wählen und dem Kieferkamm anpassen. | Ist je Zahnposition anzuwenden. | Die Leistungsnummer L-Nr. 5.57.02.0 "Stegsegment konstruieren, je Ersatzzahn" ist für jede Zahneinheit berechnungsfähig. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Leistung nicht abgerechnet werden kann, wenn es sich lediglich um die Modellation eines Steges aus Wachs handelt. |
| 5.56.01.0 | Basis für OP-Hilfe konstruieren | Basis für OP-Hilfe konstruieren. | Einschubrichtung ausrichten, ggf. ausblocken. | Im Bereich der zahntechnischen Abrechnung sind bestimmte arbeitsvorbereitende Leistungen als berechenbar anzusehen. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung eines CAD-Auftragsdatensatzes je Auftrag (L-Nr. 5.30.01.0), das Scannen eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0) sowie das Scannen der Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0). Demgegenüber ist zu beachten, dass für eine tiefgezogene Bohrschablone die Leistung nach L-Nr. 5.60.01.0 "Basis für OP-Hilfe konstruieren" nicht berechnet werden kann. Hinsichtlich der Rechnungslegung ist hervorzuheben, dass die L-Nr. 5.60.01.0 "Basis für OP-Hilfe konstruieren" nicht ausschließlich für Bohrschablonen gilt, sondern sowohl eine Röntgen- als auch eine Bohrschablone umfassen kann. Diese Leistung kann auch für weitere Basen von Operationshilfen herangezogen werden. |
| 5.60.02.0 | Basis für OP-Hilfe über CT/DVT | Basis für OP-Hilfe unter Verwendung eines Implantatplanungsprogrammes konstruieren. | Mit dem Implanteur abgestimmte Implantatplanung mit einem Modellscan BEB Nr. 5.41.01.0 matchen, Einschubrichtung ausrichten, ggfs. Ausblocken und BEB Nr. 5.40.02.0 zusätzlich anwenden. | Arbeitsvorbereitende Leistungen, die gegebenenfalls berechnet werden können, umfassen das Erstellen eines CAD-Auftragsdatensatzes pro Auftrag sowie das Scannen von Einzelmodellen und die Kieferzuordnung. Es ist jedoch zu beachten, dass für eine tiefgezogene Bohrschablone die Leistungsnummer 5.60.01.0 "Basis für OP-Hilfe konstruieren" nicht abgerechnet werden darf. Bezüglich der Rechnungslegung ist wichtig, dass Leistungen, die beispielsweise softwarebedingt anfallen und nicht explizit in der BEB-Zahntechnik® aufgeführt sind, als individuelle Unterpositionen zu bereits bestehenden Positionen erstellt und abgerechnet werden können. |
Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.
Weiter geht es im nächsten Teil.
Zahntechnikermeister
Stefan Sander







