Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© magnific.com/welcomia

BEB Zahntechnik® – Teil 14

  • 5. Juni 2026
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Bei den Leistungen für die Konstruktion von Kronen wurde eine größere Unterscheidung zwischen vollständig und teilweise verblendeten Kronen mit den entsprechenden Positionen vorgenommen.




Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×

Registrieren Sie sich jetzt kostenlos, um 30 Tage lang kostenlosen Zugriff auf über 300 Blogbeiträge zu erhalten. Darüber hinaus haben Sie kostenlosen Zugriff auf alle Abrechnungsinhalte, wie kommentierte Leistungsnummern, Fallbeispiele, Abrechnungstools und unseren KI-Abrechnungsassistenten für Abrechnungsfragen sowie vieles mehr.

Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Jetzt Blogbeitrag weiterlesen und korrekt abrechnen!×
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
Edition Zahnarztpraxis
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Dentallabor
€ 24,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
€ 39,90monatlich, zzgl. MwSt.
€ 0,00in den ersten 30 Tagen

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.BezeichnungErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkung
5.54.04.0Krone für mehrflächige Verblendung konstruierenDen Kronenrand definieren, monolithische, vollanatomische Krone aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion, Kontaktpunkte) und den Bereich für die mehrflächige Verblendung reduzieren.Befindet sich die Krone im Verband mit anderen Kronen oder Brückengliedern, so ist zusätzlich die Verbindung mit der BEB-Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzuwenden.Die vollständige Verblendung, die zwangsläufig erfolgt, wird unter der L-Nr. 2.03.07.0 „Vollverblendung Keramik“ abgerechnet. Gegebenenfalls kann zusätzlich die L-Nr. 2.03.09.0 „Farbanpassung Keramikverblendung“ berechnet werden. Im Falle einer vollständigen Verblendung ist die Berechnung der L-Nr. 2.11.03.0 „Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik“ ausgeschlossen. Ebenso ist für den Empfang von Konstruktionsdaten die L-Nr. 5.54.04.0 „Krone für mehrflächige Verblendung konstruieren“ nicht abrechenbar.
5.55.01.0Vollanatomisches Brückenglied konstruierenMonolithisches, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank auswählen und dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion).Für die Verbindung zu anderen Kronen oder Brückengliedern ist zusätzlich mit der BEB-Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzusetzen.Vorleistungen, wie das Einscannen und die virtuelle Artikulation, können ggf. zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bei verblockten Konstruktionen ist die Leistungsposition 5.55.04.0 "Verbinder konstruiren, je Verbinder" pro Verbindung abrechenbar. Des Weiteren kann unter Umständen die Leistungsposition 2.11.03.0 "Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik" berechnet werden. Nicht berechnet werden kann die Leistungsposition 5.55.01.0 "Vollanatomisches Brückenglied konstruieren" für verblendete Brückenglieder. Im Hinblick auf die Rechnungslegung ist zu beachten, dass bei der zusätzlichen Verblendung eines vollanatomischen Brückenglieds, beispielsweise durch digitale "Cut-Back-Technik" oder eine "Mikro-Verblendung", eine entsprechende Unterposition in der Rechnung aufgeführt werden sollte.
5.55.02.0Brückenglied für Teilverblendung konstruierenMonolithisches, vollanatomisches Brückenglied aus Datenbank auswählen, dem anatomischen Umfeld anpassen (Okklusion) und den Bereich für die Teilverblendung reduzieren.Für die Verbindung zu anderen Kronen oder Brückengliedern ist zusätzlich mit der BEB Nr. 5.55.04.0 je Verbindung anzusetzen.Die obligatorische Teilverblendung wird gemäß der L-Nr. 2.03.06.0 "Teilverblendung Keramik" abgerechnet. Gegebenenfalls kann zusätzlich die L-Nr. 2.11.03.0 "Farbgebung durch Bemalung auf Fräskeramik" berechnet werden. Für vollverblendete Brückenglieder ist die Berechnung der L-Nr. 5.55.02.0 "Brückenglied für Teilverblendung konstruieren" ausgeschlossen, ebenso wie für den Empfang von Konstruktionsdaten.


Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterung und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!