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BEB Zahntechnik® – Teil 12

  • 23. April 2026
  • Lesezeit: 4min
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Neben den „üblichen“ digitalen Kronen- und Brückenleistungen wurden auch Leistungen für das Konstruieren von Kunststoffbasen neu erstellt.




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Hier sind die Leistungsinhalte zu beachten, da verschiedene Arbeitsschritte inkludiert wurden.

Folgende Leistungen wurden neu aufgebaut bzw. inhaltlich verändert:

(0)L-Nr.LeistungErläuterung zum InhaltHinweis in der BEBAnmerkung
5.52.01.0Basis für Relationsbestimmung konstruierenEinschubrichtung ausrichten, ggfs. ausblocken, Basisausdehnung entsprechend der Anzeichnung konstruieren.Stützstrukturen sind enthalten, als Modellscan ist die BEB-Nr. 5.42.04.0 Modell scannen für Hilfsmittel anzuwenden.Je nach Fall können zusätzliche digitale Leistungen abgerechnet werden, darunter das Ausblocken für den Scan je Region (L-Nr. 5.40.02.0), das Scannen zur Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) und das Scannen von Modellen für Hilfsmittel (L-Nr. 5.42.04.0). Nicht berechenbar ist die L-Nr. 5.52.01.0 „Basis für Relationsbestimmung konstruieren“, wenn bereits Konstruktionsdaten für eine solche Basis empfangen wurden. Ebenfalls nicht für diese Konstruktion berechnet werden kann die L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“. In der Zahntechnik bezeichnet der Begriff "Basis für Relationsbestimmung" die Grundlage oder die Referenzpunkte zur Bestimmung der relativen Position von Zähnen oder Kieferteilen.
5.52.02.0Basis für Löffel konstruierenEinschubrichtung ausrichten, ggfs. ausblocken, Löffelausdehnung entsprechend der Anzeichnung konstruieren, ggfs. einen Griff anfügen.Für individuellen Löffel und Funktionslöffel anzuwenden, Stützstrukturen sind enthalten, als Modellscan ist die BEB-Nr. 5.42.04.0 Modell scannen für Hilfsmittel anzuwenden.Gegebenenfalls können zusätzliche digitale Leistungen abgerechnet werden, beispielsweise das Ausblocken für den Scan je Region (L-Nr. 5.40.02.0), das Scannen zur Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) oder das Scannen von Modellen für Hilfsmittel (L-Nr. 5.42.04.0). Nicht berechenbar ist die L-Nr. 5.52.02.0 „Basis für Löffel konstruieren“, wenn bereits Konstruktionsdaten für eine Basis empfangen wurden. Ebenso kann die L-Nr. 5.41.01.0 „Einzelmodell scannen“ für diese Konstruktion nicht abgerechnet werden. Es ist zu beachten, dass diese Löffel üblicherweise zur Anfertigung von Abdrücken des Kiefers dienen, um Modelle für die Herstellung von Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, zu erstellen.
5.52.03.0Basis für Aufstellung konstruierenEinschubrichtung ausrichten, ggfs. ausblocken, Basisausrichtung entsprechend der Anzeichnung konsturieren.Stützstrukturen sind enthalten., als Modellscan ist die BEB-Nr. 5.42.04.0 Modell scannen für Hilfsmittel anzuwenden.Wenn ein physisches Modell existiert, können gegebenenfalls zusätzliche Leistungen für das Ausblocken zum Scannen pro Region (L-Nr. 5.40.02.0), das Scannen zur Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) und das Scannen des Modells für Hilfsmittel (L-Nr. 5.42.04.0) anfallen. Wurden jedoch Konstruktionsdaten für eine Basis übermittelt, ist die Berechnung der L-Nr. 5.52.03.0 für die Konstruktion einer Basis für die Aufstellung ausgeschlossen. Ebenso ist die Berechnung der L-Nr. 5.41.01.0 für das Scannen eines Einzelmodells im Rahmen dieser Konstruktion nicht möglich. Für eine vollständige Aufstellung wird zur Erhöhung der Verwindungssteifigkeit eine Kunststoffbasis verwendet, da Basen aus Wachs oder thermoplastischem Material allein dem Verformungsrisiko durch Mundwärme nicht ausreichend entgegenwirken. Üblicherweise besteht diese Kunststoffbasis aus selbsthärtendem Material und erfordert eine exakte Passung zum Modell. Alternativ kann diese Basis auch digital durch Fräsen oder Drucken hergestellt werden. Die Konstruktionsleistung für die Basis kann sowohl von der Zahnarztpraxis als auch vom gewerblichen Labor erbracht werden.
5.52.04.0Prothesenbasis konstruierenEinschubrichtung ausrichten, ggfs. ausblocken, Basisausdehnung ensprechend der Anzeichnung konstruieren.Stützstrukturen sind enthalten, als Modellscan ist die BEB-Nr. 5.42.04.0 Modell scannen für Hilfsmittel anzuwenden.Wenn ein physisches Modell existiert, können gegebenenfalls zusätzliche Kosten für das Ausblocken zum Scannen pro Region (L-Nr. 5.40.02.0), das Scannen zur Kieferzuordnung (L-Nr. 5.41.02.0) und das Scannen des Modells für Hilfsmittel (L-Nr. 5.42.04.0) anfallen. Für den Gegenkiefer besteht die Möglichkeit, das Scannen eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0) zu berechnen. Es ist nicht möglich, die Leistungsposition für die Konstruktion einer Prothesenbasis (L-Nr. 5.52.04.0) zu berechnen, falls bereits Konstruktionsdaten für eine Basis vorliegen. Ebenso ist die Berechnung des Scannens eines Einzelmodells (L-Nr. 5.41.01.0) für diese Konstruktion ausgeschlossen.


Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterungen und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition. Passen Sie vorhandene Leistungsketten/Jumbos an die neuen Leistungen an.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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