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BEB Zahntechnik® – Teil 1

  • 29. Juli 2025
  • Lesezeit: 2min
  • 0 Kommentare
Die Abrechnung privater zahntechnischer Leistungen basiert auf einer Vielzahl von Positionen, die in der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB 97) festgehalten sind. 2009 hat der VDZI zusätzlich die BEB Zahntechnik® auf den Markt gebracht.




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Diese beiden Abrechnungslisten bilden das Fundament für die Preisgestaltung und die Erstattungsfähigkeit zahntechnischer Arbeiten außerhalb der gesetzlichen Regelversorgung.

Innerhalb der BEB Zahntechnik® kam es u.a. 2024 zu umfangreichen Änderungen und neuen Leistungspositionen.

Wie in der BEB 97 oder auch im BEL II sind diese Leistungen in unterschiedliche Hauptgruppen unterteilt.

(0)LeistungsnummerErläuterung zum InhaltHinweise in der BEBAnmerkungen
1.01.01.0 Modell RAAnmischen ohne Vakuum, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, QualitätskontrolleReparaturmodell einfach, anatomisches Modell für Löffel, jedes andere einphasige Modell, dass ohne Vakuum angerührt wirdDiese Modell kann sowohl aus Hartgips als auch aus Superhartgips gefertigt werden. Auch "halbe" Modelle wären möglich, bzw. nicht ausgeschlossen.
1.01.02.0 Modell FUMAnmischen ohne Vakuum, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, QualitätskontrolleFunktionsrandmodell, Unterfütterungsmodell, Modell für MetallbasisDer Hinweis "Modell für Metallbasis" beschreibt nicht das Modell aus feuerfester Masse. Die L-Nr. 1.01.02.0 "Modell FUM" kann bei Unterfütterungen nicht für den Konter abgerechnet werden (diese wäre die L-Nr. 1.01.01.0 "Modell RA").
1.01.03.0 Modell KSPGAnmischen unter Vakuum, ausgießen, aufwendiges Trimmen, versäubern, QualitätskontrolleKFO-Modell, Set-Up-Modell, PA-Modell, GutachtermodellSollte das Modell "KSPG" bei KFO-Aparturen dubliert werden, kann die L-Nr. 1.01.03.0 "Modell KSPG" ggf. mehrfach berechnet werden.
1.01.04.0 Modell HFLTrägermasse anmischen, Frässtumpf oder Objekt fassen, Oberfläche ausgleichenHilfsmodell, Fräsmodell, LötmodellDer Begriff "Hilfsmodell" lässt einen großen Interpretationsspielraum zu. D. h. die L-Nr. 1.01.04.0 "Modell HFL" könnte ggf. auf für ein Modell aus feuerfester Masse abgerechnet werden.
1.01.05.0 Modell RGAbformung besonders vorbereiten, anmischen unter Vakuum, Funktionsrand berücksichtigen, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, QualitätskontrolleMit reponierten Elementen, GipssockelDie L-Nr. 1.01.05.0 "Modell RG" kann nicht berechnet werden, wenn der Sockel aus einer Kunststoffbasis (z. B. Zeiser®) oder einer Kunststoffschale (z. B. Modell-tray®) besteht.
1.01.06.0 Modell RKAbformung besonders vorbereiten, anmischen ohne Vakuum, Funktionsrand berücksichtigen, ausgießen, einfaches Trimmen, versäubern, QualitätskontrolleMit reponierten Elementen, Kunststoffsockel, -schaleDie L-Nr. 1.01.06.0 "Modell RK" kann nicht berechnet werden, wenn der Sockel aus Gips besteht.


Beachten Sie in der Abrechnung immer die vorgegebenen Leistungsinhalte (Erläuterung und Hinweise) der jeweiligen Abrechnungsposition.

Weiter geht es im nächsten Teil.

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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