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Anwendung in der Telematikinfrastruktur

  • 8. März 2023
  • Lesezeit: 1min
  • 0 Kommentare
Übergangsfrist eRezept auf unbestimmte Zeit verlängert.




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Nun teilte die gematik via Pressemitteilung von 21.12.2021 mit, dass die bundesweite Testphase auf unbestimmte Zeit verlängert wurde.

Grund dafür sei, dass die bisher gesammelten Erfahrungen mit der neuen Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) nicht ausreichen.

Wichtig für Zahnarztpraxen:

  • während der auf unbestimmte Zeit andauernden Testphase, kann außerhalb dieser das Vertragsmuster Nr. 16 (rosa Rezeptformular) genutzt werden
  • die Übergangsfrist der eAU wurde nicht verlängert
    • nur in Gründen, die die Zahnarztpraxis nicht zu vertreten hat (z.B. KIM-Übermittlung ist nicht möglich), kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nach dem bisherigen Verfahren er- und ausgestellt werden, bis die technischen Voraussetzungen der TI gegeben sind




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