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Anpassung der Vergütung bei Meldungen an das Krebsregister

  • 14. Mai 2024
  • Lesezeit: 1min
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Daten zu Diagnose, Behandlung und Verlauf von an Krebs erkrankten Patientinnen und Patienten sind an das Klinische Krebsregister zu melden.




Diese Meldeverpflichtung gilt für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser in derselben Weise.

Auf Bundesebene wurden die Vergütungen für diese Meldungen neu verhandelt.

Seit dem 1. Februar 2024 gelten diese Beträge bei der Meldung:

  • einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung: 19,50 Euro
  • von Verlaufsdaten: 9,00 Euro
  • von Therapie- und Abschlussdaten: 9,00 Euro
  • eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes: 4,50 Euro




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