Anpassung der UPT-Frequenzen ab 01.07.2025
- 22. Mai 2025
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Hintergrund ist die schwer umzusetzende Regelung der UPT-Maßnahmen seit 01.07.2021.
Die Anpassungen der Regelung in § 13 Absatz 3 PAR-Richtlinie im Überblick:
- Der UPT-Zeitraum beträgt weiterhin zwei Jahre, beginnend ab der Erbringung der ersten UPT-Leistung.
- Die UPT-Frequenz richtet sich weiterhin nach dem festgestellten Grad der Parodontitiserkrankung -> Grading A/B/C.
- Der Abstand der UPT-Leistungen beschränkt sich jetzt auf die bekannten Mindestabstände.
- Die Zuordnung zu bestimmten Kalenderzeiträumen entfällt.
(0) | Frequenzänderung der UPT-Strecke im Überblick |
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Grad A | bis zu zweimal mit einem Mindestabstand von zehn Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung |
Grad B | bis zu viermal mit einem Mindestabstand von fünf Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung |
Grad C | bis zu sechsmal mit einem Mindestabstand von drei Monaten zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung |
Konkret heißt das, dass ab 01.07.2025 nicht mehr zwischen einem UPT-Jahr und einem Kalenderjahr unterschieden werden muss.
Ob die Änderung der PAR-Richtlinie für alle neuen PAR-Anträge und/oder für bereits laufende PAR-Versorgungsstrecken gilt, ist bis dato nicht bekannt.