ACHTUNG: Honorarkürzungen drohen bei fehlendem E-Rezept
- 4. Juli 2024
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Damit sind Praxen verpflichtet den Nachweis der Fähigkeit E-Rezepte auszustellen und zu übermitteln nach erbringen.
Dafür gilt eine gesetzliche Pflicht bis spätestens 01.05.2024.
Ist bis zu diesem Stichtag dieser Nachweis nicht erbracht, sind die jeweiligen Landes KZV´n verpflichtet das vertragszahnärztliche Honorar zu einem gewissen Prozentsatz zu kürzen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Vertragszahnarztpraxis, welche bislang nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, das Honorar zusätzlich um einen gewissen Prozentsatz gekürzt wird.