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Abrechnung von Unterkieferprotrusionsschienen

  • 14. April 2025
  • Lesezeit: 1min
  • 0 Kommentare
Seit dem 06.05.2021 stehen Ihnen zahnärztliche Leistungen zur Unterkieferprotrusionsschiene gemäß G-BA-Richtlinie zur Verfügung.




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BEMA-Leistungen zur Behandlung der obstruktiven Schlafapnoe via Unterkieferprotrusionsschiene
Ein Überblick der neuen Leistungen:

  • UP1 Untersuchung zur Versorgung mit einer Unterkieferprotrusionsschiene einschließlich Beratung
  • UP2 Abformung und dreidimensionale Registrierung der Startprotrusionsposition
  • UP3 Eingliedern einer Unterkieferprotrusionsschiene
  • UP4 Nachadaption des Protrusionsgrads
  • UP5 Kontrollbehandlung
    a) ggf. mit einfachen Korrekturen der UP
    b) mit Einschleifen der Stütz- und Gleitzonen einer UP (subtraktive Methode)
    c) mit Aufbau der Stütz- und Gleitzone einer UP (additive Methode)
  • UP6 Maßnahmen zum Wiederherstellen der Funktion oder zur Erweiterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
    a) kleinen Umfanges (ohne Abformung)
    b) größeren Umfanges (mit Abformung)
    c) Teilunterfütterung einer Unterkieferprotrusionsschiene
    d) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Halte- oder Stützvorrichtungen
    e) Wiederherstellung eines einzelnen oder mehrerer Protrusionselemente


Leistungsberechtigung/Abrechnung der Leistungen
Anspruch auf diese Leistungen haben erwachsene Patienten, bei denen eine behandlungsbedürftige Schlafapnoe anhand der Stufendiagnostik festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann.





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