Abrechnung BEMA & GOÄ/GOZ: Inzision vs. Exzision bei Taschenabszessen
- 23. Februar 2026
- Lesezeit: 3min
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Besonders bei Taschenabszessen stellt sich die Frage: Handelt es sich um eine Eröffnung oder um eine Entfernung von Gewebe? Im Folgenden wird das Thema anhand der Leistungsbeschreibungen praxisnah erläutert.
Inzision nach GOÄ-Nr. Ä161– „Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses“
Leistungsinhalt:
- Eröffnung eines oberflächlichen, unmittelbar unter Haut oder Schleimhaut gelegenen Abszesses (z. B. submuköser, subperiostaler, Wangen- oder Kinnabszess)
- Primäre Wundversorgung ist enthalten.
Charakteristik:
- Ziel ist die Entlastung durch Inzision, also die Schaffung eines Abflussweges für Eiter.
- Kein Gewebe wird entfernt, sondern lediglich eröffnet, um die Infektion zu drainieren.
- Die Maßnahme ist akut-therapeutisch und zielt auf die Druckentlastung, nicht auf die Entfernung pathologischen Gewebes ab.
Abrechnung:
- Nach GOÄ und BEMA GOÄ unter GOÄ-Nr. Ä161
Exzision nach BEMA-Nr. 49/GOZ-Nr. 3070 – „Entfernung von Weichgewebe geringen Umfangs“
BEMA-Nr. 49 (Exz1): Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes
GOZ-Nr. 3070: „Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbstständige Leistung“
Wichtige Hinweise laut GOZ-Legende:
- nur selbstständige Leistung – darf nicht Bestandteil einer anderen Maßnahme sein
- nicht neben weiteren chirurgischen Leistungen im selben Operationsgebiet abrechenbar
- Abgrenzung zu anderen Nummern:
- Gingivalsaum im Zusammenhang mit Präparationen/Füllungen → GOZ-Nr. 2030
- Exzision aus parodontalen Gründen → GOZ-Nr. 4080
- Entfernung apikalen Granulationsgewebes → nicht Bestandteil der GOZ-Nr. 3070
- Probeexzisionen oder größere Exzisionen → GOÄ-Nr. 2401/2402 oder GOZ-Nr. 3080
- Zuschlag: Einsatz eines Lasers → GOZ-Nr. 0120
Charakteristik:
- Es erfolgt eine vollständige Entfernung (Exzision) von erkranktem oder überschüssigem Weichgewebe.
- Ziel ist die definitive Beseitigung pathologischer Strukturen, nicht nur deren Eröffnung.
Abgrenzung: Wann Inzision, wann Exzision?
| (0)Situation | Abrechnung | Beschreibung |
|---|---|---|
| Taschenabszess mit Eiteransammlung | GOÄ-Nr. Ä161 (Inzision) | Entlastungsschnitt, kein Gewebe entfernt |
| Granulationsgewebe oder Schleimhautüberschuss wird entfernt | BEMA-Nr. 49/GOZ-Nr. 3070 (Exzision) | Entfernung von krankhaft verändertem Gewebe |
Praxistipp
Bei Taschenabszessen ist entscheidend, welcher Eingriff tatsächlich durchgeführt wurde:
- wird lediglich eine Öffnung geschaffen → Inzision (GOÄ-Nr. Ä161)
- wird Gewebe vollständig entfernt → Exzision (BEMA-Nr. 49/GOZ-Nr. 3070).
Eine gleichzeitige Berechnung beider Leistungen im selben Gebiet und derselben Sitzung ist nicht zulässig. Dokumentieren Sie den Befund und die Maßnahme präzise in der Karteikarte – das erleichtert die korrekte Abrechnung und die Argumentation gegenüber Kostenträgern.
Fazit
Die Abgrenzung zwischen Inzision und Exzision ist vor allem eine Frage der Zielsetzung und des Umfangs der Maßnahme – Inzision = Entlastung, Exzision = Entfernung. Für eine korrekte Abrechnung ist die klinische Dokumentation entscheidend. Eine klare Leistungsbeschreibung schützt vor Rückfragen und Kürzungen durch Kostenträger.







