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2024 – Neues Jahr neues Glück?

  • 19. Januar 2024
  • Lesezeit: 4min
  • 0 Kommentare
Der Jahreswechsel ist vollzogen, und welche Bilanz ziehen wir für das Jahr 2023?




Starten wir dieses Jahr einmal provokant…

Was können wir aus dem letzten Jahr mitnehmen und in diesem Jahr besser machen?
Was lief richtig gut und wo steckt verbirgt sich noch richtig Potential?
Einige haben investiert, sich vergrößert – aber nicht selten habe ich den Begriff „gesundschrumpfen“ gehört.
„Gesundschrumpfen“ – bedeutet das, dass ein Unternehmen vorher ungesund größer war? Wenn ja, warum? Oder ist es nicht eher eine Aussage, die die Realität überspielen soll? Gerade die letzten zwei Jahren hatten viel in sich.
Neue Probleme, wie z. B. massive Inflation, Energiekostensteigerungen, Personalkostensteigerungen, Personalmangel. Ist davon auszugehen, dass eines dieser Probleme sich in naher Zukunft von allein abstellen wird?
Schauen wir uns die Inflationswerte an: 2022 – 6,9 % und 2023 – 5,9 %.
In der Zahntechnik wurden diese Werte teilweise erheblich übertroffen, wenn wir uns nur einmal die gestiegenen Materialkostensätze ansehen.
Was wollen wir diesen Kosten entgegenstellen? „Gesundschrumpfen“?
Vielleicht einmal ein Ausblick in die Zukunft…
Innerhalb der Zahnmedizin wird von gesetzlicher Seite massiv an der Kostenschraube gedreht (Budgetierung). Glauben wir wirklich, dass die Zahntechnik davon verschont bleibt?
Allein die Preissteigerung des BEL II lagen 2023 und 2024 erheblich unter der Inflationsrate des Vorjahres, was eine tatsächliche Preisabsenkung bedeutet.
Haben wir diese Werte eigentlich in (notwendigen) Preissteigerungen innerhalb der BEB berücksichtigt?
Der Jahreswechsel bedeutet für die meisten Labore auch eine Anpassung der BEB-Preisliste. Dies ist gut und richtig. Wenn ich diese Preissteigerungen im Detail bei meinen Kunden sehe, stelle ich häufig eine pauschale Preissteigerung fest. Dann werden pauschal X% auf alle Leistungen aufgeschlagen. Dabei ist der Jahreswechsel vielleicht auch einmal eine gute Gelegenheit, sich mit der Betriebswirtschaftlichkeit auseinanderzusetzen.
Kennen wir eigentlich unseren aktuellen Kosten-/Stundensatz?
Aus meiner Erfahrung der vergangenen 15 Jahre Beratungs- und Schulungstätigkeit ist den meisten dieser betriebswirtschaftlich wichtige Wert nicht bekannt.<br Kennen wir eigentlich unsere betriebswirtschaftlich stärksten Leistungen in unserer BEB (idealerweise bezogen auf den Zeit- und Materialeinsatz)?<br Was bekomme ich oft auf solche Fragen als Antwort?<br „Das ist ja auch eine Mischkalkulation“. Aber wurde denn überhaupt kalkuliert?
BEB-Preislisten, die über Jahre hinweg nie betriebswirtschaftlich betrachtet wurden, sind keine Seltenheit.
„Herr Sander – die Kunden geben uns sowieso vor, was wir abrechnen können und was die Krone kosten darf.“ – Kommt uns dieser Satz bekannt vor?
Wenn das so stimmt, warum erlebe ich dann bundesweit massive Preisunterschiede? Und dies hat nichts mit der Region zu tun!
Wissen wir eigentlich, welche Leistungen in unserem Betrieb kostendeckend angeboten werden? Oder bieten wir Leistungen an, die wiederum durch andere Leistungen subventioniert werden?
„Ist ja nicht so wichtig – ist ja schließlich eine Mischkalkulation“. So eine Einstellung ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht angeraten.
Gerade heutzutage ist die Betriebswirtschaftlichkeit wichtiger denn je!
Umsatz bedeutet schließlich nicht Ertrag!
In der Abrechnung von zahntechnischen Leistungen können wir in der BEB die Preise individuell kalkulieren. Wenn der Kunde uns trotzdem den Preis vorgibt, müss(t)en wir zumindest wissen, ob dieser Preis in unseren Betrieb kostendeckend ist.
Am 11.01.2024 kam die Aussage von Gesundheitsminister Lauterbach, dass homöopathische Arzneimittel und Behandlungen künftig nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden dürfen.
Bislang war die Übernahme der Kosten den gesetzlichen Krankenkassen freigestellt.
Ähnlich sieht es in der Zahntechnik bei Interimsprothesen, z.B. Valplast®, aus. Stellen wir uns einmal vor, es würde ein generelles Verbot von solchen Leistungen geben.
Würden wir dann die Leistung in der BEB einfach zum „Kassenpreis“ anbieten?
Das Zahntechnikerhandwerk ist unglaublich innovationsstark und fortschrittlich. Trotz rauem Fahrwasser wird in die neuesten Technologien investiert.

Mein Appell an alle Labore für 2024: Investieren Sie auch in einen Schlüsselbereich Ihres Betriebes – die Abrechnung!





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