Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

© freepik.com/wayss5

201 0 oder 806 0 im BEL II

  • 25. Februar 2025
  • Lesezeit: 3min
  • 0 Kommentare
Obwohl es schon etwas länger her ist, dass die Positionen 201 0 und 806 0 im BEL II geändert wurden, möchte ich noch einmal auf die Unterschiede dieser beiden Abrechnungspositionen hinweisen.




Im Rundschreiben 01/2021 (VDZI/GKV-Spitzenverband)) wurden die L-Nrn. 201 0 und 806 0 vom Inhalt (und somit die Abrechenbarkeit) neu definiert.

In der L-Nr. 201 0 „Metallbasis“ wurde der Inhalt folgendermaßen geändert:

Den Erläuterungen zur Abrechnung wurde folgender Satz angefügt:
„Für die Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder eines gegossenen Retentionsbügels bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese ist die L-Nr. 201 0 berechenbar."
(Quelle: Gemeinsamer Ausschuss des GKV‐Spitzenverbandes und des Verbandes Deutscher Zahntechniker‐Innungen (VDZI))

Die aktuelle Leistungsbeschreibung der L-Nr. 201 0 „Metallbasis“ lautet:

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Basis einer Modellgussprothese für eine Ober- oder Unterkieferprothese
ggf. Kragenfassung
Duplikatmodell aus Einbettmasse
Erläuterungen zur Abrechnung

Kann bei einer Unterkiefer-Modellgussprothese kein Sublingualbügel angefertigt werden, sind neben der L-Nr. 201 0 die L-Nr. 202 1 (fortlaufende Klammer), die L-Nrn. 202 5 und 208 3 abrechenbar.
(Quelle: Gemeinsamer Ausschuss des GKV‐Spitzenverbandes und des Verbandes Deutscher Zahntechniker‐Innungen (VDZI))

Für die Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder eines gegossenen Retentionsbügels bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese ist die L-Nr. 201 0 abrechenbar.

Das bedeutet, bei einer Cover-Denture-Prothese ist für das Metallgerüst die L-Nr. 201 0 anzusetzen.

Gleichzeitig wurde in der L-Nr. 806 0 „Gegossenes Basisteil“ folgender Inhalt verändert:

Bei der Erläuterung zum Leistungsinhalt wurde folgender Teil gestrichen:
„oder die Herstellung eines gegossenen Retentionsgitters oder eines gegossenen Retentionsbügels bei einer schleimhautgetragenen Deckprothese."
(Quelle: Gemeinsamer Ausschuss des GKV‐Spitzenverbandes und des Verbandes Deutscher Zahntechniker‐Innungen (VDZI))

Die aktuelle Leistungsbeschreibung der L-Nr. 806 0 „Gegossenes Basisteil“ somit:

Erläuterung zum Leistungsinhalt
Die L-Nr. 806 0 beinhaltet

  • die Herstellung eines gegossenen Basisteiles zur Erweiterung einer vorhandenen Basis sowie das Einarbeiten und die Metallverbindung
    ggf. einschließlich eines Duplikatmodells aus Einbettmasse

Erläuterungen zur Abrechnung
Die L-Nr. 806 0 ist je Basisteil abrechenbar.
Neben der L-Nr. 806 0 ist die L-Nr. 201 0 nicht abrechenbar.
(Quelle: Gemeinsamer Ausschuss des GKV‐Spitzenverbandes und des Verbandes Deutscher Zahntechniker‐Innungen (VDZI))

Die L-Nr. 806 0 ist durch die Beschreibung in der Erläuterung nur im Zusammenhang einer Erweiterung einer bereits vorhandenen Metallbasis abrechenbar. Für die Neuanfertigung einer Cover-Denture-Prothese ist die L-Nr. 806 0 nicht anwendbar.

Sollte eine schleimhautgetragenen Deckprothese (Cover-Denture-Prothese) neu angefertigt werden, spielt es keine Rolle, ob es sich um reine Retentionsgitter (ohne Schleimhautkontakt) oder um eine Metallbasis (mit Schleimhautkontakt) handelt. In beiden Fällen ist nur die L-Nr. 201 0 „Metallbasis“ abrechenbar. Dabei ist es auch die Menge der einzelnen Retentionselemente unerheblich.

Verwirrend ist, dass im Festzuschuss 4.1 „Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Oberkiefer“ und im Festzuschuss 4.3 „Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen im Unterkiefer“ jeweils die L-Nr. 806 0 „Gegossenes Basisteil“ hinterlegt ist. Trotzdem sind die inhaltlichen Beschreibungen des BEL II die Grundlage für die Abrechenbarkeit. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass die KZVen zunehmend bei Cover-Denture-Prothesen die L-Nr. 806 0 „Gegossenes Basisteil“ bemängeln und stattdessen die L-Nr. 201 0 „Metallbasis“ fordern.

In der Abrechnung einer Regelversorgung sieht es wie folgt aus:

Versorgung des Oberkiefers mit einer Cover-Denture-Prothese
Zahn 21: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
Zahn 24: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone
Zahn 14: vestibulär mit Komposit verblendete Teleskopkrone

Alle anderen Zähne werden ersetzt.

(0)BEL IILeistungMengeAnmerkung
001 0Modell1–3Gegenkiefer, Modell für individuellen Löffel,
Modell für Funktionslöffel
005 1Sägemodell1
005 3Modell nach Überabdruck1
005 5Fräsmodell1
012 0Einstellen in Mittelwertartikulator1–2
021 1Individueller Löffel1
021 2Funktionslöffel1
021 3Basis für Bissregistrierung1
021 5Basis für Aufstellung1
022 0Bisswall3einmal je Basis
120 0Teleskopierende Krone3
155 0Konditionierung je Zahn/Flügel3
164 0Vestibuläre Verblendung Komposit3
301 0Aufstellung Grundeinheit, je Kiefer1
302 0Aufstellung auf Wachs- oder Kunststoffbasis, je Zahn11erneut abrechenbar, wenn eine weitere Bissnahme
erforderlich ist
361 0Fertigstellung einer Prothese,1
362 0Fertigstellung einer Prothese, je Zahn11
933 0Versandkostenjewie tatsächlich angefallen (nicht im Eigenlabor)
970 0Verarbeitungsaufwand NEM Legierung6
Mat.Edelmetalllegierunggr.bei Verwendung von Edelmetall anstatt NEM
Mat.Konfektionierte Zähne11




Kommentare 0

Keine Kommentare
Schreibe jetzt einen Kommentar.
Chatbot Icon
Dein Spitta-ChatbotBETA×

Hallo! Ich bin der KI-Chatbot der Abrechnungswelt. Dein virtueller Abrechnungs-Assistent!

Ich beantworte dir sofort deine Abrechnungsfragen und gebe dir weiterführende Links, die dich direkt zur relevanten Nummer im Leistungszeichnis leiten. Ich bin noch in der Beta-Phase und freue mich wenn du mir Feedback zu meinen Antworten gibst. Als Abonnentin / Testerin kannst du mich komplett kostenlos und unbegrenzt nutzen.

Hier gehts los!