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10 Prozent

  • 7. September 2023
  • Lesezeit: 4min
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Wer hätte Anfang 2022 gedacht wie sich die Situation auf dem Markt verändern würde?




Im ersten Quartal kamen die neuen BEL-Preise von den jeweiligen KZVen. Zusätzlich gab es neue Leistungen bezüglich der Abrechnung von Unterkieferprotrusionsschienen innerhalb des BEL II. Die Preissteigerungen waren (wie in den letzten Jahren) niedrig, orientierten sich aber an den Inflationswerten des vergangenen Jahres und liegen bei durchschnittlich 2%.
Diese Preissteigerungen haben in der Vergangenheit nicht, oder nur sehr knapp für ein kostendeckendes Arbeiten geführt.

In diesem Jahr ist alles anders. Neue Karten sind in das Spiel gekommen:

  • explodierenden Energiekosten
  • sinkendes Angebot an Fachkräften
  • erheblich höhere Materialkosten
  • z. Zt. 10% Inflation
  • steigende Lohnkosten

Wäre nur einer dieser Punkte eingetreten, wäre das vielleicht noch zu verkraften. Aber die geballten Veränderungen zwingen uns zum Handeln.
Unser Einfluss auf diese Werte ist sehr begrenzt. Einsparmöglichkeiten sind schnell ausgereizt. Ähnlich sieht es in der Preisgestaltung innerhalb des BEL II aus. Hier wird der Preis vorgegebenen. Es handelt sich ja auch um eine Höchstpreisliste.
Da diese Leistungen und die damit verbundenen Preise vorgegeben sind, bzw. werden, können wir diese Parameter nicht verändern.
Letztlich bleibt uns überlassen, dass wir
a) unseren Kosten/Stunden Satz kennen und darüber die
b) zur Verfügung stehenden Zeitwerte der einzelnen BEL- Leistungen ermitteln. Dies ist aus dem Grund zwingend notwendig um zu wissen ob wir innerhalb des BEL Kostendeckend wirtschaften.

Was können wir machen?

Preise anheben oder (richtiger) abrechnen!

Das Anheben von Preisen innerhalb der BEB ist schnell umzusetzen. Hier ist viel Aufklärung in Richtung der Patienten und/oder Zahnarztpraxen notwendig.
Die Argumentation mit der bekannten Situation liegt auf der Hand. Es ist aber häufig davon zu hören, dass das Labor doch bitte die Preise nicht anheben soll, da es sonst zu teuer ist. Diese Aussage ist zwar verständlich, hilft uns aber nicht weiter. Wir können die Situation schließlich nicht aussitzen!

Eine andere Möglichkeit besteht in dem „richtigen“ Abrechnen von zahntechnischen Leistungen. Das bedeutet, dass wir alle Möglichkeiten in dem BEL II und der BEB ausschöpfen sollten. In der zahntechnischen Abrechnung werden zu oft Leistungen nicht berechnet. Sei es aus Unwissenheit oder um den Preis nicht zu gefährden.
Das mag in der Vergangenheit funktioniert haben, ist aber in der jetzigen Situation mehr als kritisch zu betrachten.
Letztlich kommen wir nicht um eine Diskussion herum. Egal ob wir die Preise in der BEB anheben oder alle erbrachten Leistungen berechnen – der Gesamtpreis wird ansteigen!
Die Frage die sich jeder stellen sollte lautet: Was kann ich besser argumentieren?

Eine lückenlose Abrechnung erscheint vielen als die größere Schwierigkeit, da die „neuen“ Leistungen bisher noch nie berechnet wurden. Aber was lässt sich besser erklären als eine tatsächlich erbrachte Leistung?

„Die anderen Praxen/Labore“ berechnen das auch nicht!“

Wer hat so etwas noch nie gehört

Aber welche Alternativen gibt es?

Diese schwierige Situation für die Zahnarztpraxen und Dentallabore kann auch ein Weckruf sein um die Abrechnung zu optimieren und eine Kalkulation der angewendeten BEB-Leistungen zu erstellen.

Eigene Umfragen in Abrechnungsseminaren zeigen auf, dass sich von den zahntechnischen Laboren (Praxis- und gewerbliche Labore) im Moment (Stand Oktober 2022) weniger als 50 % nicht oder nur sehr verhalten auf die neuen wirtschaftlichen Situationen eingestellt haben.

In diesen neuen Herausforderungen ist die korrekte Erfassung der erbrachten Leistungen mit einer fundierten Kalkulation zwingend notwendig. Während „früher“ eine eher geschätzte Kalkulation möglich war und zu einem positives Geschäftsergebnis geführt haben, sind solche Vorgehensweisen jetzt sehr kritisch zu betrachten. eine kostendeckende Kalkulation muss zum Standard werden.

Der Fortbildung in dem Thema „Abrechnung“ ist Priorität zu geben. Und hier ist nicht nur die Verwaltungskraft oder der Chef gefordert – alle Mitarbeiter müssen mit in das „Abrechnungsboot“. Letztlich dokumentieren die Zahntechniker in der Regel ihre erbrachten Leistungen für die Verwaltung.

Zu viele abrechenbare und erbrachte Leistungen werden nicht dokumentiert und abgerechnet.

Rechnen Sie ab!

Zahntechnikermeister
Stefan Sander





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