Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Suprakonstruktionen
Vollverblendete Zirkonbrücke 44–47 (Implantate regio 44, 47)
Mit der CAD/CAM-Technik (CAD = Computer Aided Design, CAM = Computer Aided Manufacturing) entsteht aus einer digitalen 3D-Abbildung Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Inlays, Implantate oder Prothesen.
Bei Zirkonbrücken handelt es sich um zahntechnische Leistungen im digitalen Herstellverfahren, die im Vorfeld digitale Vorleistungen benötigen. Die Gipsmodelle werden digital erfasst (eingescannt) und auf dem virtuellen Modell die Brückengerüste digital konstruiert. Auf diese Brückengerüste werden Keramikmassen aufgetragen, woraufhin sie in einem Ofen gebrannt werden.
In diesem Fallbeispiel besteht die Brücke von 44 bis 47 aus zwei implantatgestützten Kronen auf Konfektionsabutments sowie aus zwei Brückengliedern aus Zirkon, die vollständig mit Keramikmassen verblendet werden.
Abrechnung nach GKV
Andersartige Versorgung
In diesem Beispiel handelt es sich nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse um eine andersartige Versorgung. Bei andersartigem Zahnersatz findet ein Wechsel in eine andere Versorgungsform des Zahnersatzes statt z. B. von herausnehmbarem Zahnersatz in festsitzenden Zahnersatz.
Die Rechnungslegung für andersartigen Zahnersatz erfolgt immer rein nach privaten Leistungen (z. B. nach der beb 97). Leistungen aus der BEL II kommen hier nicht zum Tragen.
- Empfohlene Abrechnung nach BEL II/beb 97 – andersartige Versorgung
Fallbeispiel: Vollverblendete Zirkonbrücke 44–47 (Implantate regio 44, 47)
(0)BEL II/beb 97 Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 0001 Modell aus Hartgips 1 für den Abformlöffel 0002 Modell aus Superhartgips 2 0010 Zahnfleischmaske, abnehmbar 2 0223 Modellimplantat repositionieren 2 0224 Implantatpfosten auf Modellierimplantat aufschrauben 2 0253 Split-Cast-Sockel an Modell 2 0302 Modell vermessen 1 0402 Modellmontage in Mittelwertartikulator l 1 0723 Zahnfarbenbestimmung I 1 1008 Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung 1 1225 Kontrollschablone, Einbringungshilfe 2 2282 Krone aus Keramik gefräst, zur Keramikverblendung 2 2289 Verbindungsstelle aus Keramik gefräst 2 jeweils zwischen Krone und Brückenglied 2354 Brückenglied gefräst, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung 2 2612 Mehrflächige Verblendung aus Keramik 4 2965 Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop 4 2971 Aufwand bei Suprastruktur auf zementiertem Implantat 2 2973 Bearbeiten eines Implantataufbaus 2 0732 Desinfektion 4 wird je Vorgang berechnet 0701 Versand je Versandgang 6 nicht im Praxislabor Mat. Implantatmaterial 2 - Fakultative Leistungen bei Verwendung eines Gesichtsbogens
(0)BEL II/beb 97 Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 0405 Modellmontage in individuellen Artikulator II 1 0408 Montage eines Gegenkiefermodelles 1 - Fakultative Leistungen
(0)BEL II/beb 97 Abrechenbare Leistungen Menge Anmerkung 0222 Modellergänzung aus Kunststoff 1 z. B. bei Verwendung von Kunststoffmodellschalen 0511 Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat 1 wenn ein Zentrikregistrat angeliefert wird 0706 Foto- oder Video-Dokumentation je 0724 Zahnfarbenbestimmung II 1 alternativ 0817 Implantat-Abutment Auswahl 2 2677 Zahnfleisch aus Keramik/Glas 2 2678 Wurzelpontic aus Keramik/Glas 2 2802 Kaufläche gnathologisch gestaltet, in Keramik 4 2811 Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay 4 2951 Individuell charakterisieren, Keramik 4 2959 Mehraufwand durch Rohbrandeinprobe 4 2965 Arbeiten unter dem Stereomikroskop 1 2974 Drehsicherungsstopp bei Implantat 2 Mat. Kunststoffmodellschale 1 - Hinweis
- Suprakonstruktionen gelten grundsätzlich als andersartigen Versorgungen (Ausnahme ZE-RI 36). Auch bei andersartigen Versorgungen hat der Patient einen Anspruch auf Festzuschüsse. Die zahntechnischen Leistungen werden komplett privat (z. B. beb 97) berechnet.
- In der Leistungsgestaltung muss zwischen einer offenen und einer geschlossenen Abformung unterschieden werden. Offene Abformung = Löffel mit Loch = Abformpfosten „steckt“ im Abdruck. Geschlossene Abformung = Abformpfosten bleibt nach dem Entfernen des Abformlöffels im Mund und muss vom Zahntechniker in den Abdruck zurückgesteckt werden = Mehraufwand.
- Die beb-97-Nr. 0253 „Split-Cast Sockel an Modell“ ist eine Zusatzleistung am Modell und kann je Modell berechnet werden. - Die beb-97-Nr. 2281 „Krone aus Keramik gefräst“ beschreibt eine pauschale Berechnung. Wenn der individuelle Herstellungsaufwand detaillierter berechnet werden soll, können für diese Leistungen neue BEB-Positionen erstellt werden.
- Die beb-97-Nr. 0732 „Desinfektion“ kann je Desinfektionsvorgang berechnet werden. Das bedeutet, dass beispielsweise jede Abdruckdesinfektion berechnet werden kann.
- Sollte ein Modell auf einer Kunststoffplatte oder in einer Kunststoffschale erstellt werden, kanndie beb-97-Nr. 0222 „Modellergänzung aus Kunststoff“ zusätzlich zu dem Modell berechnet werden.
- Der Wurzelpontic nach der beb-97-Nr. 2678 „Wurzelpontic aus Keramik/Glas“ beschreibt die zahnfarbene Verlängerung des Brückengliedes aus Keramik bis zur Gingiva und kann je Brückenglied berechnet werden.
- Die beb-97-Nr. 2974 „Drehsicherungsstopp bei Implantat“ beschreibt die Gestaltung des Abutments, sodass sich die darauf einzugliedernde Krone nicht verdrehen kann. Diese Leistung ist sowohl bei Kronen als auch bei Brücken ansetzbar.
- Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop nach beb-97-Nr. 2965 notwendig sein und dementsprechend berechnet werden.
- In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.






