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Suprakonstruktionen
Vollverblendete Zirkonbrücke 44–47 (Implantate regio 44, 47)

Bereich: Festsitzender Zahnersatz und Kronen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEB 97

Mit der CAD/CAM-Technik (CAD = Computer Aided Design, CAM = Computer Aided Manufacturing) entsteht aus einer digitalen 3D-Abbildung Zahnersatz wie Brücken, Kronen, Inlays, Implantate oder Prothesen.

Bei Zirkonbrücken handelt es sich um zahntechnische Leistungen im digitalen Herstellverfahren, die im Vorfeld digitale Vorleistungen benötigen. Die Gipsmodelle werden digital erfasst (eingescannt) und auf dem virtuellen Modell die Brückengerüste digital konstruiert. Auf diese Brückengerüste werden Keramikmassen aufgetragen, woraufhin sie in einem Ofen gebrannt werden.

In diesem Fallbeispiel besteht die Brücke von 44 bis 47 aus zwei implantatgestützten Kronen auf Konfektionsabutments sowie aus zwei Brückengliedern aus Zirkon, die vollständig mit Keramikmassen verblendet werden.


Abrechnung nach GKV
Andersartige Versorgung
In diesem Beispiel handelt es sich nach den Vorgaben und Richtlinien der Festzuschüsse um eine andersartige Versorgung. Bei andersartigem Zahnersatz findet ein Wechsel in eine andere Versorgungsform des Zahnersatzes statt z. B. von herausnehmbarem Zahnersatz in festsitzenden Zahnersatz.

Die Rechnungslegung für andersartigen Zahnersatz erfolgt immer rein nach privaten Leistungen (z. B. nach der beb 97). Leistungen aus der BEL II kommen hier nicht zum Tragen.

  • Empfohlene Abrechnung nach BEL II/beb 97 – andersartige Versorgung

    Fallbeispiel: Vollverblendete Zirkonbrücke 44–47 (Implantate regio 44, 47)

    (0)BEL II/beb 97Abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    0001Modell aus Hartgips1für den Abformlöffel
    0002Modell aus Superhartgips2
    0010Zahnfleischmaske, abnehmbar2
    0223Modellimplantat repositionieren2
    0224Implantatpfosten auf Modellierimplantat aufschrauben2
    0253Split-Cast-Sockel an Modell2
    0302Modell vermessen1
    0402Modellmontage in Mittelwertartikulator l1
    0723Zahnfarbenbestimmung I1
    1008Funktions-/individueller Löffel aus Kunststoff für Implantate, offene Abformung1
    1225Kontrollschablone, Einbringungshilfe2
    2282Krone aus Keramik gefräst, zur Keramikverblendung2
    2289Verbindungsstelle aus Keramik gefräst2jeweils zwischen Krone und Brückenglied
    2354Brückenglied gefräst, für Keramik- oder Polymer-Glas-Vollverblendung2
    2612Mehrflächige Verblendung aus Keramik4
    2965Zuschlag für Arbeiten unter Stereomikroskop4
    2971Aufwand bei Suprastruktur auf zementiertem Implantat2
    2973Bearbeiten eines Implantataufbaus2
    0732Desinfektion4wird je Vorgang berechnet
    0701Versand je Versandgang6nicht im Praxislabor
    Mat.Implantatmaterial2
  • Fakultative Leistungen bei Verwendung eines Gesichtsbogens
    (0)BEL II/beb 97Abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    0405Modellmontage in individuellen Artikulator II1
    0408Montage eines Gegenkiefermodelles1
  • Fakultative Leistungen
    (0)BEL II/beb 97Abrechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    0222Modellergänzung aus Kunststoff1z. B. bei Verwendung von Kunststoffmodellschalen
    0511Mehraufwand für Einstellen nach Zentrikregistrat1wenn ein Zentrikregistrat angeliefert wird
    0706Foto- oder Video-Dokumentationje
    0724Zahnfarbenbestimmung II1alternativ
    0817Implantat-Abutment Auswahl2
    2677Zahnfleisch aus Keramik/Glas2
    2678Wurzelpontic aus Keramik/Glas2
    2802Kaufläche gnathologisch gestaltet, in Keramik4
    2811Selektives Einschleifen nach Remontage/Krone, Brückenglied, Inlay4
    2951Individuell charakterisieren, Keramik4
    2959Mehraufwand durch Rohbrandeinprobe4
    2965Arbeiten unter dem Stereomikroskop1
    2974Drehsicherungsstopp bei Implantat2
    Mat.Kunststoffmodellschale1
  • Hinweis
    • Suprakonstruktionen gelten grundsätzlich als andersartigen Versorgungen (Ausnahme ZE-RI 36). Auch bei andersartigen Versorgungen hat der Patient einen Anspruch auf Festzuschüsse. Die zahntechnischen Leistungen werden komplett privat (z. B. beb 97) berechnet.
    • In der Leistungsgestaltung muss zwischen einer offenen und einer geschlossenen Abformung unterschieden werden. Offene Abformung = Löffel mit Loch = Abformpfosten „steckt“ im Abdruck. Geschlossene Abformung = Abformpfosten bleibt nach dem Entfernen des Abformlöffels im Mund und muss vom Zahntechniker in den Abdruck zurückgesteckt werden = Mehraufwand.
    • Die beb-97-Nr. 0253 „Split-Cast Sockel an Modell“ ist eine Zusatzleistung am Modell und kann je Modell berechnet werden. - Die beb-97-Nr. 2281 „Krone aus Keramik gefräst“ beschreibt eine pauschale Berechnung. Wenn der individuelle Herstellungsaufwand detaillierter berechnet werden soll, können für diese Leistungen neue BEB-Positionen erstellt werden.
    • Die beb-97-Nr. 0732 „Desinfektion“ kann je Desinfektionsvorgang berechnet werden. Das bedeutet, dass beispielsweise jede Abdruckdesinfektion berechnet werden kann.
    • Sollte ein Modell auf einer Kunststoffplatte oder in einer Kunststoffschale erstellt werden, kanndie beb-97-Nr. 0222 „Modellergänzung aus Kunststoff“ zusätzlich zu dem Modell berechnet werden.
    • Der Wurzelpontic nach der beb-97-Nr. 2678 „Wurzelpontic aus Keramik/Glas“ beschreibt die zahnfarbene Verlängerung des Brückengliedes aus Keramik bis zur Gingiva und kann je Brückenglied berechnet werden.
    • Die beb-97-Nr. 2974 „Drehsicherungsstopp bei Implantat“ beschreibt die Gestaltung des Abutments, sodass sich die darauf einzugliedernde Krone nicht verdrehen kann. Diese Leistung ist sowohl bei Kronen als auch bei Brücken ansetzbar.
    • Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop nach beb-97-Nr. 2965 notwendig sein und dementsprechend berechnet werden.
    • In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.
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