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Reparaturen/Wiederherstellungen
Erweiterung der OK Nyloninterimsprothese um Zahn 15
Bereich: Reparaturen
Berechnung nach: GKV
Verzeichnis: BEL II
Basisleistungen
Gleichartige Versorgung
Festzuschuss: 1 x 6.4
| (0)BEL II/ BEB 97 | Berechenbare Leistungen | Menge | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 001 0 | Modell | 2 | |
| 012 0 | Mittelwertartikulator | 1 | |
| 933 0 | Versandkosten | 2 | nicht im Praxislabor |
| 6412 | Sonderkunststoff verarbeiten | 1 | |
| 8012 | Erweitern einer Prothese, Kunststoffbasis oder KFO-/FKO-Gerät | 1 | |
| 8024 | Leistungseinheit, Erneuerung eines Zahnes | 1 | |
| Mat. | Sonderkunststoff | 1 | |
| Mat. | Seitenzahn | 1 |
- Mögliche Zusatzleistungen
(0)BEB 97 Berechenbare Leistungen Menge Bemerkung 1251 Vorwall 1 0710 Eilterminzuschlag 1 0732 Desinfektion 2 8123 Prothese säubern und polieren 1 - Hinweis
Die Verwendung der BEB-Positionen können in diesem Fall auch über BEL II berechnet werden, da diese Schritte selbst in der Regelversorgung anfallen. Durch die Verwendung des Sonderkunststoffes wird dieser Fall zu einer gleichartigen Versorgung, positionstechnisch jedoch verbleibt er in der BEB.
- Notizen
Einige Nylonprothesen können einfach unterfüttert bzw. erweitert werden. Für die Unterfütterung ergibt sich ebenfalls eine gleichartige Versorgung, da diese durch die Anfertigung einer Nylonprothese nicht mehr unter die Regelversorgung oder andersartige Versorgung fällt.






