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Schienen
Adjustierte Schiene im 3D-Druck mit zwei ersetzten Zähnen

Bereich: KFO-Geräte und Schienen
Berechnung nach: PKV
Verzeichnis: BEB ZT

Eine adjustierte Schiene im 3D-Druck, die auf Gipsmodellen nach einer konventionellen Abformung durch den Zahnarzt hergestellt wird, kombiniert traditionelle und moderne Techniken. Zuerst nimmt der Zahnarzt einen Abdruck des Gebisses des Patienten mit herkömmlichen Methoden. Dieser Abdruck wird dann verwendet, um ein Gipsmodell des Kiefers zu erstellen.

Anstatt die Schiene direkt auf diesem Gipsmodell manuell zu fertigen, wird das Gipsmodell digitalisiert, beispielsweise durch Scannen. Die so gewonnenen digitalen Daten des Gipsmodells dienen als Grundlage für die computergestützte Konstruktion der adjustierten Schiene. Anschließend wird diese digital entworfene Schiene mit einem 3D-Drucker aus einem geeigneten Material gefertigt.

Diese Vorgehensweise nutzt die Präzision des 3D-Drucks, während sie auf den etablierten Prozessen der konventionellen Abformung und Modellherstellung aufbaut.

In diesem Fallbeispiel werden zwei fehlende Zähne in der Schiene mittels konfektionierter Ersatzzähne ersetzt.

Abrechnung nach PKV
Im Bereich der privaten Leistungsabrechnung kommen nur Leistungsnummern der BEB Zahntechnik® zum Tragen. Die tatsächlich entstandenen Kosten für die Herstellung der CAD/-CAM-Schiene können zusätzlich als zahntechnische Leistungen berechnet werden, unabhängig davon, ob diese im Eigen- oder im Fremdlabor angefallen sind.

Für erbrachte Leistungen, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, können eigene BEB Zahntechnik®-Nrn. angelegt werden. Hierbei immer die Hauptgruppen beachten.

  • Empfohlene Abrechnung nach BEB Zahntechnik®
    (0)BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    1.10.12.0Eingangsdesinfektion1
    1.01.07.0Modell GKRP3
    1.04.01.0Dublierform herstellen1
    1.09.02.0Modellpaar in Kausimulator montieren1
    5.30.01.0CAD Auftragsdatensatz erstellen, je Auftrag1
    5.31.01.0Scandaten laden1
    5.41.01.0Einzelmodell scannen2
    5.41.02.0Kieferzuordnung scannen1
    5.53.01.0Digitalen Artikulator programmieren1
    5.90.01.0Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche konstruieren1
    5.33.01.0Auftrag an CAD/CAM-Abteilung/Betrieb erstellen und versenden1
    5.34.01.0Konstruktionsdaten laden für CAM Verarbeitung1
    5.35.02.0CAM Daten für 3D-Drucker anlegen1
    5.80.03.0Objekt nesten, je Objekt1
    5.81.04.0Druckobjekt lösen, je Objekt1
    5.82.01.0Handling Druckobjekt lichthärten1
    6.01.03.0Aufstellung Zahn auf Kunststoffbasis, Leistungseinheit2
    6.03.03.0Fertigstellung Zahn auf Kunststoffbasis, Leistungseinheit2
    1.10.13.0Ausgangsdesinfektion1
    1.14.01.0Versand durch Laborboten2Anzahl kann abweichen
    Mat.Druckmaterialje
    Mat.Konfektionszahn2
  • Fakultative Leistungen bei Verwendung eines Gesichtsbogens
    (0)BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    1.05.01.0Präzisionskontrollsockel2
    1.09.03.0Modell mit Systemteil in Kausimulator montieren1
    1.09.05.0Montage eines Gegenkiefermodells1
  • Fakultative Leistungen
    (0)BEB Zahntechnik®Berechenbare LeistungenMengeAnmerkung
    1.10.13.0Ausgangsdesinfektionje
    1.10.15.0Eingangsdisposition 11
    1.10.17.0Interne Disposition1
    1.10.19.0Ausgangsdisposition 21
    5.33.03.0Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern1
    4.06.01.0Halteelement, einarmig, einfach gebogenje
    4.06.04.0Halteelement über geschlossene Zahnreiheje
    6.01.01.0Grundeinheit Aufstellung für Kunststoffbasis1
    6.03.07.0Grundeinheit Fertigstellung Kunststoffbasis Stopf-Press-Verfahren1
    6.03.08.0Grundeinheit Fertigstellung Kunststoffbasis Spritz-Press-Verfahren1
    6.03.09.0Grundeinheit Fertigstellung Kunststoffbasis Gießverfahren1
  • Hinweis
    • Material, das verbraucht wird und in der Leistung verbleibt, kann berechnet werden.
    • Ein genereller Zuschlag auf die Materialkosten für Lagerhaltung, Risikozuschlag sowie Vorfinanzierungs- und Versicherungskosten zwischen 15 % und 20 % ist durchaus vertretbar und üblich.
    • Zusätzlich kann wegen der exakten Passgenauigkeit das Arbeiten unter dem Stereomikroskop (BEB Zahntechnik®-Nr. 2.06.05.0) notwendig sein und dementsprechend abgerechnet werden.
    • Wenn die BEB Zahntechnik®-Nr. 5.33.01.0 „Auftrag an CAD/CAM-Abteilung/Betrieb erstellen und versenden“ berechnet wird, muss es auch (entsprechend der Leistungsbeschreibung) zu der MDR-Dokumentation kommen.
    • Die Menge der BEB Zahntechnik®-Nr. 1.10.13.0 „Ausgangsdesinfektion“ kann unterschiedlich hoch ausfallen.
    • Leistungen, die nicht in der BEB Zahntechnik® vorhanden sind, können als Unterpositionen angelegt werden. Hierbei immer die Hauptgruppen beachten.
    • Bei der Anwendung eines Gesichtsbogens entfällt die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.09.02.0 „Modellpaar in Kausimulator montieren“.
    • Die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.10.13.0 „Ausgangsdesinfektion“ ist eine pauschale Leistung und kann einmal je Desinfektion berechnet werden.
    • Die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.10.15.0 „Eingangsdisposition 1“ beschreibt die Auftragsanlage bei Auftragseingang wie z. B. Arbeit aus Versandbox nehmen und in Arbeitsschale platzieren, auf Vollständigkeit der Arbeitsunterlagen überprüfen, internen Laufzettel ausfüllen und zur Registrierung in die Verwaltung geben, Anlage des Auftrages in der Verwaltungssoftware.
    • Die BEB Zahntechnik®-Nr. 1.10.19.0 „Ausgangsdisposition 2“ wird angesetzt, wenn der Auftrag für die Auslieferung versandfertig gestellt wird.
    • Die BEB Zahntechnik®-Nr. 5.33.03.0 „Arbeitspapiere eintragen und Auftrag abspeichern“ beschreibt die MDR konforme Dokumentation von verwendeter Menge und vom verwendeten Material, ggfs. auch die Zeitdokumentation für Maschinenzeiten.
    • In Abhängigkeit von der gewählten Arbeitsweise können sich erhebliche Unterschiede in der Abrechnung ergeben. Wir empfehlen daher, Ihre spezifischen Prozessschritte zu überprüfen.
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