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Festzuschüsse 4.7
Verblendung Teleskopkrone

Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), Zuschlag je Ankerzahn

  • Festzuschussgruppe

    4. Restzahnbestand bis zu 3 Zähnen oder zahnloser Kiefer

    4.7 Verblendung einer Teleskopkrone im Verblendbereich (15 bis 25 und 34 bis 44), Zuschlag je Ankerzahn

    (0)Festzuschüsse in €
    60 % (ohne Bonus)
    Festzuschüsse in €
    70 % (Bonus 1)
    Festzuschüsse in €
    75 % (Bonus 2)
    Festzuschüsse in €
    100 % (Härtefall)
    59,6869,6374,6099,47
    (0)Regelversorgung
    Zahnärztliche Leistungen
    Regelversorgung
    Zahntechnische Leistungen

    155 0 Konditionieren
    160 0 Vestibuläre Verblendung Kunststoff
    161 0 Zahnfleisch Kunststoff
    164 0 Vestibuläre Kompositverblendung
    165 0 Zahnfleisch Komposit
    Beträge für
    zahnärztliche Leistungen

    (§ 57 Absatz 1) in €
    Beträge für
    zahntechnische Leistungen

    (§ 57 Absatz 2) in €
    0,0099,47